Im Februar 2019 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Masterplan für den neuen 105. Hamburger Stadtteil Oberbillwerder beschlossen. Dieser liefert neben einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept die Zielsetzungen für eine nachhaltige, zukunftsweisende Mobilität. Der Siegerentwurf des dänisch-niederländischen Planungskonsortiums ADEPT und Karres+Brands zeichnet sich durch fünf städtebaulich diverse Quartiere aus, welche sich in Dichte und Nutzung unterscheiden. Neben den hochwertigen Grün- und Freiraumverbindungen spielen die Leitbilder „Active City“ Sport, Bewegung und Gesundheit als zentrale Bestandteile des Lebens und Bewegens in Oberbillwerder sowie „Connected City“ Oberbillwerder als in sich und mit der Umgebung respektvoll verbundener Stadtteil eine wesentliche Rolle. Beide Leitbilder weisen bereits auf den Mobilitätsbezug hin, der im Rahmen des nachhaltigen, bewegungsfördernden und integrierten Städtebaus einen unverzichtbaren Baustein einnimmt.
Das Projektgebiet Oberbillwerder umfasst eine Fläche von etwa 118 ha. und soll mit Wohn- und Bürogebäuden sowie ca. 28 ha. Grün- und Freizeitflächen bebaut werden. Wegen relativ hoch
anstehender Grundwasserstände wird zuvor eine Bodenaufhöhung um etwa 1,5 m bis 2,0 m bzw.
im Mittel bis auf etwa NHN +1,9 m erforderlich werden. Die vorliegende Stellungnahme klärt die Frage, mithilfe welcher technischen Hilfsmaßnahmen der Bau von Untergeschossen für Mobility-Hubs möglich ist.