Die folgende Fachanweisung regelt die Aufgaben, die Zuständigkeit und das Verfahren zur Vermeidung von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit, zur Beratung und Unterstützung von Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung sowie zur Reintegration Wohnungs- bzw. Obdachloser in privatrechtlichen Wohnraum bzw. in andere geeignete Wohnformen.