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Im Februar 2019 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Masterplan für den neuen 105. Hamburger Stadtteil Oberbillwerder beschlossen. Dieser liefert neben einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept die Zielsetzungen für eine nachhaltige, zukunftsweisende Mobilität. Der Siegerentwurf des dänisch-niederländischen Planungskonsortiums ADEPT und Karres+Brands zeichnet sich durch fünf städtebaulich diverse Quartiere aus, welche sich in Dichte und Nutzung unterscheiden. Neben den hochwertigen Grün- und Freiraumverbindungen spielen die Leitbilder „Active City“ Sport, Bewegung und Gesundheit als zentrale Bestandteile des Lebens und Bewegens in Oberbillwerder sowie „Connected City“ Oberbillwerder als in sich und mit der Umgebung respektvoll verbundener Stadtteil eine wesentliche Rolle. Beide Leitbilder weisen bereits auf den Mobilitätsbezug hin, der im Rahmen des nachhaltigen, bewegungsfördernden und integrierten Städtebaus einen unverzichtbaren Baustein einnimmt.

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Das Projektgebiet Oberbillwerder umfasst eine Fläche von etwa 124 ha. und soll mit Wohn- und Bürogebäuden sowie mit ca. 28 ha. Grün- und Freizeitflächen bebaut werden. Für die Herstellung der geplanten Loops und Entwässerungsgräben werden Bodenaushubarbeiten und zugehörige bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnamen erforderlich. Die vorliegende 4. Stellungnahme enthält auftragsgemäß eine kurze Erläuterung der möglichen Wasserhaltungsmaßnahmen für die Herstellung der Loops und der Entwässerungsgräben.

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Das Projektgebiet Oberbillwerder umfasst eine Fläche von etwa 124 ha. und soll mit Wohn- und Bürogebäuden sowie mit ca. 28 ha. Grün- und Freizeitflächen bebaut werden. Wegen relativ hoch anstehender Grundwasserstände wird zuvor eine Bodenaufhöhung um etwa 1,5m erforderlich werden. Die vorliegende Stellungnahme klärt die Frage, ob in Folge der geplanten Bodenaufhöhungen Veränderungen der Grundwasserstände im Bebauungsgebiet und in dessen Umgebung zu erwarten sind.

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Gemäß der E-Mail von Prisma vom 20.09.2021 prüfen das Bezirksamt Bergedorf und die IPEG derzeit die Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit einer Baustraße innerhalb der Fläche für die später geplante westliche Erschließungsstraße. Die Genehmigung erfolgt in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern im Rahmen der Hamburger Bauordnung oder des Hamburger Wegegesetzes. Die vorliegende Stellungnahme beinhaltet die angefragten Informationen bzw. die Beantwortung der gemäß v. g. E-Mail mitgeteilten Fragestellungen.

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Das Projektgebiet Oberbillwerder umfasst eine Fläche von etwa 124 ha. und soll mit Wohn- und Bürogebäuden sowie mit ca. 28 ha. Grün- Freizeitflächen bebaut werden. Im Zusammenhang mit den geplanten Geländeaufhöhungen und den zugehörigen Erdbau- und Baugrundverbesserungsarbeiten werden aktuell etwa 930.000 m3 anzuliefernde Sande benötigt. Die vorliegende Stellungnahme enthällt einen zusammenfassenden Zwischenstand zum Bodenmanagementkonzept, einschließlich des Verwertungskonzeptes. Dieser Zwischenstand datiert von Ende September 2021 und enthält sie Ergebnisse der bisherigen Abstimmungen mit den Projekbteiligten , der BUKEA, der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburger Port Authority.

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Der vorliegende Bericht enthält eine verdichtete Baugrundbeurteilung für das Gesamgebiet und geotechnische Empfehlungen für die Straßenzüge der 1.Phase der Baugrund-Haupterkundung. Nach Abstimmung mit den Planungsbeteiligten sollen diese Straßen im Bauablauf zeitlich zuerst hergestellt werden. Des Weiteren sind nach Vorgabe von IOW für Entwässserungsplanung einzelne Teilbereiche der Gesamtfläche berücksichtigt.

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Die Firma Steinfeld und Partner BERATENDE INGENIEURE mbB wurde beauftragt, basierend auf den vorhandenen Unterlagen, eine Baugrundbeurteilung mit geotechnischen Empfehlungen für die nordöstliche Erschließungsstraße im Projektgebiet Oberbillwerder zu erstellen. Anbei ist ein Untersuchungsbericht zu den Ergebnissen einer geotechnischen und schadstofftechnischen Baugrunderkundung.

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Die IPEG ist von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit der Projektent-wicklung für das Projektgebiet Oberbillwerder beauftragt. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Erarbeitung eines Luftschadstoffgutachtens er-forderlich. Innerhalb des Gutachtens sind unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Immissionssituation des Unter-suchungsgebietes zu untersuchen und zu bewerten.

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Kurzfassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Bezirksamtes Hamburg-Nord (2023)

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Zielsetzung des vorliegenden Fachgutachtens ist daher, für das Bauleitplanverfahren eine systematische und nachvollziehbare Bestandsaufnahme und Bewertung des Landschaftsbildes für das Plangebiet des Stadtteils Oberbillwerder zu erarbeiten. Diese Landschaftsbildanalyse soll die Grundlage für die Konfliktanalyse und Eingriffsbewertung sowie die Ableitung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild im Rahmen der Umweltprüfung bilden.

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Die IBA Hamburg GmbH plant im Bezirk Bergedorf die Errichtung des neuen Stadtteils Oberbillwerder. Der Planungsraum liegt in den Bergedorfer Marschlanden auf einer unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Ingenieurgemeinschaft Oberbillwerder Wasserwirtschaft (IOW), wurde von der IBA Hamburg GmbH beauftragt, im Rahmen der Vorplanung Varianten für die Wasserwirtschaft, bestehend aus der Oberflächenentwässerung, zu erstellen und bewerten.Der folgende Bericht enthällt die Ergebnisse der Variantenuntersuchung und Konzepterstellung zur Schmutzwasserentwässerung.

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Aufgrund veränderter Planungsrandbedingungen soll das bestehende Konzept des wasserwirtschaftlichen Funktionsplans von Oberbillwerder, insbesondere in den inneren Bereichen des Stadtteils, ergänzt und konkretisiert werden. Die nachfolgenden Erläuterungen behandeln im Wesentlichen die Entwässerung der privaten Flächen. Die Entwässerung der privaten Flächen erfolgt in Abhängigkeit der baulichen Nutzung der Baugebiete und deren Lage im Plangebiet (z.B. Entfernung zum System des Grünen Loops, Anbindung an private Straßen, Konflikt mit öffentlichen Straßen, etc.). Die Anordnung der Bebauungen in den einzelnen Baugebieten (z.B. Blockrandbebauungen, offene Reihenbebauungen, etc.) hat ebenfalls einen Einfluss auf die Wahl der Entwässerung.

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IBA Hamburg GmbH bat Lärmkontor GmbH im Rahmen des sich konkretisierenden Städtebaus im Zuge der Masterplanung für das Projektgebiet Oberbillwerder kurzfristig eine Stellungnahme zur Verträglichkeit der geplanten Sportanlagen mit der umgebenden Wohnnutzung abzugeben. Auf Basis des übersandten Strukturplans des städtebaulichen Entwurfs mit Stand vom 09.09.2018 sollen die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Sportanlagen bei Vollauslastung auf die umgebenden Nutzungen, insbesondere das Wohnen, geprüft werden. Es sollen die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Neubaustrecke auf die umgebenden Nutzungen, insbesondere das Wohnen, geprüft werden. Hierbei ist eine fachliche Ersteinschätzung über mögliche Ansprüche auf Lärmschutz „dem Grunde nach“ zu geben.

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Es gilt zu überprüfen, inwiefern die Erschütterungsimmissionen (aus Schienenverkehr) eine Beeinträchtigung für die Erschließung des Planungsgebiets darstellen. Da keine erhöhten Erschütterungen entlang des Billwerder Billdeichs durch Straßenverkehr bzw. die anliegenden landwirtschaftlichen Betriebe zu erwarten sind, beschränken sich die Untersuchungen auf einen Streifen entlang der Bahntrasse im Süden des Baugebiets. Als Ergebnis dieses Berichts sollen Bereiche definiert werden in denen -voraussichtlich keine Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden, -moderate Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden (Frequenzabstimmung Estrich/ Decken), -erhöhte Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden (elastische Gebäudelagerung).

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Für die Überprüfung der Biotop- und Habitatstrukturen wurde das Planungsbüro LEWATANA – Consulting Biologists in Rullstorf von der IBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG beauftragt. Um den aktuellen Zustand der Biotop- und Habitatstrukturen beurteilen zu können, wurden, neben einer Geländebegehung vor Ort, aktuell vorliegende Daten (Biotopkataster Hamburg, Artenkataster Tiere Hamburg) und aktuelle Luftbilder herangezogen und mit den erfassten Daten aus 2017 abgeglichen.

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Aufgabenbeschreibung, Honorarermittlung und Vertrag zur Veloroute 13, Eppendorfer Weg von Eimsbütteler Chaussee bis Falkenried

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Schlussverschickung - E032 - Veloroute 2 - Sillemstraße von Langenfelder Damm bis Schwenckestraße

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Mit dem KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ verfolgt die Bundesregierung einen aktuellen Handlungsansatz, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei soll nicht nur das einzelne Gebäude betrachtet werden, sondern ein ganzes Stadtquartier im Fokus stehen. Dieser Quartiersansatz ermöglicht es, über die Untersuchung von Gebäudetypen grundsätzliche Fragestellungen für die energetische Sanierung zu bearbeiten und darüber hinaus auch das Thema dekarbonisierte Energienetze und gemeinschaftliche Energieerzeugung aus regenerativen Quellen wie auch Fragen der Mobilität einzubeziehen. Im Bezirk Eimsbüttel wurde ein Gebiet in Eidelstedt Süd identifiziert. Mit der Absichtserklärung erklären die Kooperationspartner ihre Beteiligung und Mitwirkung bei der Erstellung des integrierten energetischen Quartierskonzeptes „Eidelstedt Süd“ und ihre Zusammenarbeit mit dem künftigen Sanierungsmanagement im Bezirk Eimsbüttel.

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Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zum B-Plan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 ("Oberbillwerder") ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. Eine wesentliche Grundlage dieser Untersuchung stellen die prognostizierten Verkehrsmengen für die künftige innere Erschließung sowie die Anbindungspunkte Oberbillwerders an das übergeordnete Straßennetz dar.

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Info über das stattgefundene Beteiligungsverfahren "Ideensammlung Skateanlage Rohlfsweg"

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