Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 129 wurde vom Vorhabenträger eine Verkehrstechnische Stellungnahme beauftragt. Das Gutachten wurde vom Büro Argus bearbeitet. Die Ergebnisse des Gutachtens sind mit in den Bebauungsplan eingeflossen.
Das Gutachten ist in die Teile Hauptteil, Planband Teil 1 und Planband Teil 2 aufgeteilt. Das Gutachten untersucht mögliche Siedlungsflächen sowie die verkehrliche und immissionstechnische Situation. Außerdem werden die Belange von Natur und Landschaft analysiert.
Das Gutachten ist in die Teile Hauptteil, Planband Teil 1 und Planband Teil 2 aufgeteilt. Das Gutachten untersucht mögliche Siedlungsflächen sowie die verkehrliche und immissionstechnische Situation. Außerdem werden die Belange von Natur und Landschaft analysiert.
Wegen der Erweiterung des Plangebiets wurde ein zweites Baumgutachten erstellt, in dem der Zustand des Baumbestandes in den angrenzenden öffentlichen Straßenräumen innerhalb des Plangebietes sowie im nördlich angrenzenden Bereich des Jacobipark sowie dessen Erhaltungswürdigkeit erfasst wird.
In der Stellungnahme werden nach Fortschreibung der Planung dem Planungsstand entsprechend Hinweise zu baumpflegerischen Maßnahmen, zur baumverträglichen Realisierung der Gebäude einschließlich erforderlicher Infrastruktur sowie zur Freiflächengestaltung und Umplanung der Papenstraße gegeben.
In dem Gutachten wird im Rahmen einer Potenzialabschätzung das mögliche Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie weiteren besonders oder streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie fachgutachterlich geprüft und die artenschutzfachliche Betrachtung der voraussichtlichen Planfolgen durchgeführt.
Für das Plangebiet wurde eine detaillierte flächendeckende Erfassung des Biotop- und Nutzungstypenbestands durchgeführt und vorliegende Angaben zum Baumbestand überprüft und ergänzt. Diese Ergebnisse sind in Form einer landschaftsplanerischen Fachkarte und einer Baumliste aufbereitet.
Zur frühzeitigen Koordination aller fachplanerischen Belange wurde bereits im Bebauungsplanverfahren ein gesamtheitliches Oberflächenentwässerungskonzept aufgestellt und der entsprechende Flächenbedarf für ein Mulden-Rigolen-System mit gedrosselter Ableitung in das öffentliche Mischwassersiel berücksichtigt. Die endgültige Oberflächenentwässerung wird unter Berücksichtigung aller wasserbaulichen und wasserrechtlichen Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Auf dem Grundstück zwischen Papenstraße und Hasselbrookstraße, östlich des Peterskampwegs ist die Realisierung von Wohnungen und einer Kita vorgesehen (Wohnen am Jacobipark - Bebauungsplanverfahren Eilbek 15). Die geplanten 37 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die über eine einspurige, signalisierte Rampe an den Peterskampweg angebunden werden soll. Das erwartete Verkehrsaufkommen wird abgeschätzt und beurteilt.
Auf dem Grundstück zwischen Papenstraße und Hasselbrookstraße, östlich des Peterskampwegs, ist die Realisierung von Wohnungen und einer Kita vorgesehen (Wohnen am Jacobipark - Bebauungsplanverfahren Eilbek 15).
Die grundlegenden Rahmenbedingungen werden erläutert und es wird dargestellt, dass eine Erschließung über das vorhandene Straßennetz grundsätzlich möglich ist. Außerdem wird der ruhende Verkehr in unmittelbarer Umgebung des Wohnungsbauvorhabens betrachtet.
Auf dem Grundstück zwischen Papenstraße und Hasselbrookstraße, östlich des Peterskampwegs ist die Realisierung von Wohnungen und einer Kita vorgesehen (Wohnen am Jacobipark - Bebauungsplanverfahren Eilbek 15). Im Zuge der weiteren Plandiskussion wurde die Schaffung eines Freiflächenverbundes gewünscht. Die östlich der geplanten Baufläche gelegene Grünfläche soll mit dem Baugrundstück und mit dem Jacobipark verbunden werden. Dabei ist der östliche Endabschnitt der Papenstraße wahlweise mit einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge (Variante 1) oder mit einer Wendeanlage für Pkw und zusätzlicher selektiver Durchfahrtsmöglichkeit für größere Fahrzeuge (Variante 2a) zu versehen. Außerdem wurde zusätzlich die Möglichkeit in Betracht gezogen, für die gesamte Papenstraße zwischen Peterskampweg und Hasselbrookstraße eine Einbahnstraßenregelung anzuordnen (Variante 2b). Die verkehrliche Auswirkungen aller drei Varianten werden abgeschätzt und bewertet.