Am 05.07.2019 urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Messergebnisse des Messgeräts vom Typ TraffiStar S 350 des Herstellers Jenoptik unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel im Bußgeldverfahren nicht verwertbar sind. Das Urteil macht eine Positionierung Hamburgs hinsichtlich des weiteren Einsatzes dieser Messgeräte erforderlich.
Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Fahrradstraßen getroffen.