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Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 16/2022: Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg

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Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 4/2022: Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg

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Zuständigkeit fürs Flagging bei ECRIS-TCN

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Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 8/2022: Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg

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Gemäß § 417 StPO in Verbindung mit Nummer 146 RiStBV stellt die Staatsanwaltschaft in Verfahren vor dem Amtsgericht den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Die AV fasst die Voraussetzungen des Verfahrens zusammen und dient als Handlungsanleitung.

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