Anlage 1: Ergebnis der behördlichen Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Anlage 2: 1. Fortschreibung 2012 des Luftreinhalteplans mit den Maßnahmen und Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene und den Hamburger Maßnahmen
Anlage 1: Innovationen für den Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz in Hamburg, Vereinbarung zwischen der FHH und der Hamburger Wirtschaft; Arbeitsprogramm; Anhang Anlage 1: Kriterien für die Aufnahme in die UmweltPartnerschaft und für die Anerkennung von Umweltleistungen von Unternehmen; Anhang Anlage 2: Aufnahmeantrag bzw. Anerkennung weiterer Umweltleistungen; Anhang Anlage 3: Hamburger Standard für umweltrechtliche Zulassungsverfahren - Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und Erlaubnisverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz; Anlage 2: UmweltPartnerschaft Hamburg, Bilanz der Umweltpartnerschaft
Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab. Der erste Nachtrag beinhaltet eine Erweiterung des Baumgutachtens.
Im Gutachten werden die Grenzen der technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Vertretbarkleit der Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht nach § 16 HmbKliSchG für repräsentative Fälle untersucht.
Nach § 16 HmbKliSchG haben die Gebäudeeigentümer*innen sicherzustellen, daß auf den Dachflächen von Neubauten mit Baubeginn nach dem 1.1.2023 sowie bei einer vollständigen Dachhauterneuerung, mit der nach dem 1.1.2025 begonnen wird, Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden.