Verkehrs- und Entwässerungskonzept für das Bebauungsplangebiet Rissen 51. Erarbeitung, Aktualisierung und Bewertung eines verkehrs- und entwässerungstechnischen Konzeptes auf Grundlage der geplanten Wohnbebauung. Stand: 07. November 2016; 31. März 2018 und 02. Mai 2018.
Mit der Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes ist eine Ermäch-tigungsgrundlage für die landesrechtliche Umsetzung des internationalen Ballastwasser-Übereinkommens geschaffen worden und zwar durch die Erweiterung einer Verordnungsermächtigungen im Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz.
Um Verstöße der Schifffahrt wirksam sanktionieren zu können, ist eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 72 wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 1/22 vom 05.04.2022 eingeleitet. Mit diesem Vertrag soll gemäß § 12 BauGB ergänzend die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen, die nicht Regelungsgegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind, sowie die Durchführungsverpflichtung der Vorhabenträgerin geregelt werden. Dieser Vertrag ist eine Voraussetzung im Sinne der §§ 30 und 33 BauGB.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.
Das Fußwegekonzept Eidelstedt beruht auf einer umfangreichen Analyse, mit Begehungen und Öffentlichkeitsbeteiligung der vorhandenen Fußverkehrsstrukturen in Eidelstedt. Anknüpfend an das Mobilitätskonzept für Eidelstedt zeigt es die nötigen Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in dem Stadtteil auf.