Am 05.07.2019 urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Messergebnisse des Messgeräts vom Typ TraffiStar S 350 des Herstellers Jenoptik unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel im Bußgeldverfahren nicht verwertbar sind. Das Urteil macht eine Positionierung Hamburgs hinsichtlich des weiteren Einsatzes dieser Messgeräte erforderlich.
Nach dem EuGH-Urteil vom 29.04.2021, Az. (C-56/20) fällt der Eintrag von Vermerken auf dem EU-/EWR-Führerschein
in die ausschließliche Zuständigkeit des Mitgliedstaates, in dem die Inhaberin oder der Inhaber
ihren bzw. seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren und macht eine Positionierung hinsichtlich der künftigen Handhabung dieser Akteneinsichtsanträge in Hamburg erforderlich.