Dokument
14.12.2015
Das BMF-Schreiben erläutert die Bedeutung des gebrochenen Transports (Transportverantwortlichkeit wechselt während der die Lieferung begleitenden Warenbewegung) bei Warenbewegungen in das Ausland, d.h. bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen, die bei der Vorlage entsprechender Belege steuerfrei sein können.
Das Schreiben geht auch auf eine Vereinfachung bei Geschäften ein, die wegen der gebrochenen Beförderung grundsätzlich keine Reihengeschäfte sein können, aber von den Beteiligten wegen einer abweichenden umsatzsteuerrechtlichen Regelung in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem die Warenbewegung beginnt, als Reihengeschäft beurteilt werden (Exporte über die Seehäfen mit der Lieferklausel "FOB Seehafen").
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
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