Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts vom 5. März 1962 (HmbGVBl. S. 65), zuletzt geändert am 28. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 196); Änderung § 1: Verlagerung der Zuständigkeit zur Entgegennahme der Austrittserklärungen von den Standesämtern auf das Amt Hamburg Service; § 4: Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Folgearbeiten durch die zuständige Behörde; Inkrafttreten: 1. März 2024
Aktenvorlageersuchen Hamb.Bürgerschaft Art. 30 der Verfassung FHH (HV) in der Angelegenheit Aktenvorlage zur Aufklärung der Ungereimtheiten bei der Zulassung der Stadtteilklinik Mümmelmannsberg
Aktualisierte Prognose der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls sowie deren Beurteilung nach DIN 4150-2 und TA-Lärm für das BV Oberbillwerder aufgrund einer aktualisierten Zugzahlprognose 2030.