Faunistische Erfassung der Brutvögel und Fledermäuse mit Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Barmbek-Nord 61 für die planerische Neuordnung Gleisbogen Barmbek (Bebauungsplan Barmbek-Nord 61)
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans HafenCity 19 ist als verfahrensbegleitende Leistung ein Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung der geplanten Flächeninanspruchnahme notwendig. Eingriffe in Natur und Landschaft sind unter anderem Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen können (§ 14 Bundesnaturschutzgesetz).
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, die Auswirkung
eines fiktiven CO2 Preises bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen untersuchen zu lassen
(Drucksache 22/6449, Datum 17.11.2021 [AnBÜ]). Dieser Beschluss umfasst u.a. die
Untersuchung eines beispielhaften städtischen Bauprojektes.
Diskutiert wird die Einführung eines fiktiven CO2 Preises im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Über den fiktiven CO2 Preis sollen langfristige Folgekosten durch
Umweltschäden und Klimafolgen schon bei der Realisierung von Projekten berücksichtigt
werden. Dadurch werden Maßnahmen, die eine Reduzierung von CO2 Emissionen erreichen
aber ggf. zu Mehrkosten führen, konkurrenzfähig.
Ziel des Gutachtens ist die Sinnhaftigkeit bzw. Umsetzbarkeit dieser Idee am Beispiel eines
städtischen Bauprojektes (hier modulares Schulgebäude) zu beurteilen.
Stellungnahme des Senats zu dem BüErs 22/3884 "Graue Energie nutzen - Bauschutt im Sinne der Kreislaufwirtschaft einsetzen; Bericht über Nutzung von Ersatzbaustoffen in Hamburg sowie einer Einschätzung zur Erhöhung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Niederschrift des Senatsbeschlusses zur Änderung einer Rechtsverordnung im Bergrecht; Angaben zu Anlass, Zielsetzung, Lösung, Auswirkungen auf den Haushalt und Alternativen der Änderungsverordnung