Lärmtechnische Untersuchung zu den Auswirkungen der Lärmquelle Straßenverkehr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsbelastung sowie Schallreflexionen und der Lärmquelle Gewerbe unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen.
Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung des Zusatzzeichens "Elektrokleinstfahrzeuge frei" nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) getroffen.
Die Wasserschutzpolizei Hamburg veröffentlicht eine Übersicht über die im 3. Quartal 2019 im Hamburger Hafen umgeschlagenen Gefahrgüter gemäß den im Anhang aufgeführten UN-Nummern, die zugleich auch Waffen und Munition sind.
Für die Binnenschiffer ist die Nutzung des Schiffsidentifikationssystems AIS und der Inland ECDIS-Geräte (ECDIS - Electronic Chart Display and Information System) im Hamburger Hafen nunmehr verpflichtend.
Gleichzeitig sollen die An- und Abmeldevorgänge in der Binnenschifffahrt zukünftig möglichst elektronisch erfolgen.
Daneben sind in dieser Verordnung Bestimmungen des Ballastwasser-Übereinkommens landesrechtlich umgesetzt worden.
Schließlich wurde das „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafen verboten. In Nebengebieten des Hamburger Hafens ist das noch erlaubt.
Verlängerung des Haupterbbaurechtsvertrages um 60 Jahre (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2080); Erstreckung des Vertrages auf die Flächen des Erbbaurechts Lilienthalgelände sowie der Mietverträge "Große Mandel" und "Tanklager"; Angaben zur langfristigen Standortsicherung und zu klima- und lärmschutzpolitischen Verpflichtungen; Anlage 1: Übersicht zu den Grundstücksverträgen; Anlage 2: Flurstücksaufstellung
Anlage 1: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz; Anlage 2: Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz; Anlage 3: Begründung zum Staatsvertrag; Anlage 4: Änderungen von Ansätzen im Haushaltsplan 2019/2020; Anlage 5: Verwaltungsvereinbarung zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern