Übergangsregelung zum Umgang mit Anzeigen des LBV Parkraummanagements an die BIS aufgrund Schaffung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende im Rahmen der Behördenneustrukturierung
Am 05.07.2019 urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Messergebnisse des Messgeräts vom Typ TraffiStar S 350 des Herstellers Jenoptik unter bestimmten Bedingungen als Beweismittel im Bußgeldverfahren nicht verwertbar sind. Das Urteil macht eine Positionierung Hamburgs hinsichtlich des weiteren Einsatzes dieser Messgeräte erforderlich.