Der Folgevertrag umfasst die Fortsetzung der Umsetzung des Qualitätsverfahrens PQ SYS Kindertagespflege Hamburg auf Basis der Arbeitshilfe "Entdecken-Fördern-Vertrauen".
Gesetz zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen; Art. 1: Änderung des Ausbildungskapazitätsgesetzes vom 14.03.2014; Anpassung des Ausbildungskapazitätsgesetzes an die Rechtsprechung; Anwendung der Kapazitätsverordnung für die Ermittlung der Zulassungshöchstzahlen; Art. 2: Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, zuletzt geändert am 08.09.2014; Wegfall der Verpflichtung zur Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen in allen Studiengängen; Art. 3: Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts, zuletzt geändert am 15.05.2015; Art. 4: Änderung der Kapazitätsverordnung; Verlängerung der Interimslösung bis zum Wintersemester 2016/2017; Art. 5: Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung; Art. 6: Aufhebung Art. 2 und Art. 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 14.03.2014 (Aufhebung der durch Drs. 21/298 eingeführten Interimslösung); Art. 7: Inkrafttreten des Gesetzes am 01.05.2016, Inkrafttreten Art. 6 am 15.02.2017
Der Vertrag zwischen der Elbe-Werkstätten GmbH (EW) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beschreibt die vereinbarte Leistung der BASFI an die EW.
In der Regelung wird beschrieben, welche anderen Qualifikationen für den Einsatz in einer Kita geeignet sind. In diesen Fällen braucht die Behörde zur Feststellung der Eignung nicht beteiligt zu werden.
Vereinbarung zwischen der BWFG und dem UKE über die Festlegung der Kontingente zur Ermäßigung der Lehrverpflichtung am UKE zugunsten der Forschung und Wahrnehmung besonderer Aufgaben.