Informationen über Änderungen des Beihilferechts, Wegfall Kostendämpfungspauschale, Verkürzung der Antragsfrist, Änderungen bei den Sehhilfen, Wegfall der Beihilfefähigkeit von Heilpraktikerleistungen
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
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Anordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu den Bedingungen, unter denen Studierenden aus Syrien und ihren Familienangehörigen ein humanitäres Aufenthaltsrecht erteilt werden kann
Neufassung der Anordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu den Bedingungen, unter denen Studierenden aus Syrien und ihren Familienangehörigen ein humanitäres Aufenthaltsrecht erteilt werden kann. In der Anlage wurde die bisherige Nr. 5 (Erklärung zum Vorliegen einer Verpflichtungserklärung) gestrichen.