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7160 Suchergebnisse für "*"

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In der Absichtserklärung zwischen BWI und Smart City Loop GmbH ist die Unterstützung des Projektes bei der Flächensuche in der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart.

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Es handelt sich um einen "letter of intent", also eine Absichtserklärung, sich über die Flächenverlagerung zu einigen, falls Hamburg den Zuschlag für die Spiele erhält. Unterzeichner sind die Hamburg Port Authority (HPA), die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) und die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Erklärung enthält noch keinerlei Aussagen zu Orten, Zahlen, Fristen etc., denn es handelt sich um einen ersten Schritt, nicht um einen Vertragsabschluss oder ähnliches.

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Abwicklung des Sondervermögens "Hamburger Stabilisierungs-Fonds" und Aufhebung des Gesetzes über das Sondervermögen "Hamburger Stabilisierungs-Fonds"

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Gesetz zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag HSH; Achter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Achter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 8. MÄStV HSH); Art. 1: Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 13.06.2006, zuletzt geändert durch den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom 07. und 13.12.2017; Anpassungen in Folge des in Kraft getretenen Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland am 07.11.2020; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Vornahme von Förderungen des privaten Rundfunks aus Fördermitteln des Bundes oder der Länder durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH); Verkürzung des Ausschreibungszeitraumes von zehn auf drei Jahren für die Ausschreibung der zweiten landesweiten Hörfunkkette in Schleswig-Holstein

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Gesetz zum Achten Rundfunkstaatsvertrag; Abweichungen gegenüber der mit Drucksache 18/1007 vorgelegten Unterrichtung über die Beratungen der Länder zum Achten Rundfunkstaatsvertrag: 1. Anpassung der Rundfunkgebühr und 2. Beschränkung der 50 prozentigen Rundfunkgebührenbefreiung; Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge: Art. 1: Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, zuletzt geändert am 23. - 26.09.2003; Art. 2: Änderung des ARD-Staatsvertrages, zuletzt geändert am 23. - 26.09.2003; Art. 3: Änderung des ZDF-Staatsvertrages, zuletzt geändert am 23. - 26.09.2003; Art. 4: Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages, zuletzt geändert am 23. - 26.09.2003; Art. 5: Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, zuletzt geändert am 23. - 26.09.2003; Art. 6: Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, zuletzt geändert am 20. - 21.12.2001; Art. 7: Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vom 10. - 27.09.2002; Art. 8: Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages, zuletzt geändert am 10. - 27.09.2002; Protokollerklärungen der Länder; Anlagen A - C: Selbstbindungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio

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Entwurf des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, Protokollerklärungen der Länder, Art. 1 - 5 zuletzt geändert am 23. - 26. 09.2003, Art. 6 zuletzt geändert am 20./21.12.2001, Art. 8 zuletzt geändert am 10. - 27.09.2002, u. a. Umsetzung der Universaldienstrichtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates; Anpassung der Rundfunkgebühr; strukturelle Anpassungen und Einsparpotenziale; Stärkung der Regionalfensterveranstalter; Gebührenpflicht für internetfähige PCs oder Handys unter bestimmten Bedingungen; Ausscheiden des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) aus dem staatsvertraglichen Finanzausgleich; Art. 1: Änderung des Rundfunkstaatsvertrages; Art. 2: Änderung des ARD-Staatsvertrages; Art. 3: Änderung des ZDF-Staatsvertrages; Art. 4: Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages; Art. 5: Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages; Art. 6: Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages; Art. 7: Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vom 10. - 27.09.2002; Art. 8: Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages

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Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Achtzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag); Art. 1: Änderung des Rundfunkstaatsvertrags vom 18.06.2015; Art. 2: Inkrafttreten am 01.01.2016; Änderung § 7 Absatz 2: Werbung als Programmteil; Einfügung Absatz 11 in § 7: Regelung hinsichtlich nicht bundesweiter Verbreitung von Werbung und anderer Inhalte in einem zur bundesweiten Verbreitung zugelassenen Programm

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Mit dem ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 754) wurden in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Paragrafen 9a bis 9d neu aufgenommen. Dort werden Befugnisse zur Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen geregelt. Gemäß § 13 Abs. 2a AWG sind für die Wahrnehmung der in den §§ 9a bis 9d geregelten Befugnisse die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig. Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach §§ 9a bis 9d AWG wird – obgleich der fachlichen Zuordnung des Außenwirtschaftsrechts zur Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) - der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugewiesen, weil die Polizei über eine hohe Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr verfügt und die vorliegenden Aufgaben im Schnittstellenbereich zur Strafverfolgung liegen.

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 im Bundessteuerblatt und dient zudem der Überarbeitung des Abschnitts 17.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Nach den Grundsätzen der o.g. Urteile ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.

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Das BMF-Schreiben erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Entgeltforderungen, die auf sog. Sicherungseinbehalte für Baumängel beruhen und daher für mehrere Jahre (vorübergehend) uneinbringlich sind (Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses mit Rücksicht auf das BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013, V R 31/12.

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Gemeinsame Trägerschaft der Bundesländer; Anlage 1: Gesetz zur Änderung der Rechtsform der Nordwestdeutschen Klassenlotterie; Art. 1: Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie; Art. 2: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetzes vom 14.12.2007; Anlage 2: Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie; Anlage 3: Satzung der NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie (Entwurf)

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Zusammenführung des Treuhandvermögens "Nordwest Lotto und Toto Hamburg - Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg" und der Verwaltungsgesellschaft unter dem Namen "Lotto Hamburg GmbH"; Beibehaltung des staatlichen Monopols; Erteilung der Konzession; Anlage 1: Gesetz über staatliche Lotterien in Hamburg (Hamburgisches Lotteriegesetz HmbLotG); § 2: Streichung Artikel 2 Sätze 1 und 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 27.04.2004

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133. Änderung des Flächennutzungsplans und 117. Änderung des Landschaftsprogramms; Beschränkung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf die dargestellten Eignungsgebiete; Vorgehensweise bei der Abgrenzung der Eignungsgebiete; Anlage 1.1 und 1.2: Ausschluss- und Prüfgebiete; Wortlaute des Bürgerbegehrens aus den Vier- und Marschlanden, der Vorlage der Bürgerinitiative zum Bürgerentscheid sowie der Vorlage der Bezirksversammlung Bergedorf, Ergebnis; Auswirkungen der öffentlichen Diskussion auf die Inhalte des Flächennutzungsplans; Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

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108. Änderung des Flächennutzungsplans und 92. Änderung des Landschaftsprogramms

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31. Änderung des Flächennutzungsplans und 6. Änderung des Landschaftsprogramms; Ermöglichen der Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes mit überregionalem Einzugsbereich und von zwei Fachmärkten nördlich der Bundesautobahn-Anschlussstelle Hamburg-Moorfleet

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Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes; § 1: Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes, zuletzt geändert am 11.07.2007; Änderung § 2: Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben sowie zur Übertragung von Aufgaben an Dritte und Refinanzierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg; Änderung § 19: Erstattung der Bruttopersonalkosten

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