Die Randziffern 57 und 129a im BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" wurden überarbeitet. Die Randziffer 324 (Anwendungsregelung) wurde entsprechend angepasst.
Das BMF-Schreiben vom 03.06.2021 ergänzt das BMF-Schreiben vom 18.01.2016. Zahlreiche Randziffern wurden der aktuellen Rechtslage und der Entwicklung der BFH-Rechtsprechung angepasst.
Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 erklärt einige Begriffe und erläutert die Besteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token ( sogenannte "Kryptowährungen"), die im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden.
Es wird klargestellt, dass keine Bedenken bestehen, wenn ein Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelung zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht von der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger vorgenommen wird.