Dokument
05.05.2015
Die fachliche Information soll b.a.w. (d.h. bis zur Entscheidung des EUGH bzw. des BFH über entsprechende Fälle)) die gleichmäßige Behandlung der Anträge auf Abzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die aus Verstößen von Zolllagerinhabern gegen Aufzeichnungspflichten resultiert, als Vorsteuer sicherstellen.
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
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