Dokument
23.02.2016
Das BMF-Schreiben untersagt die Vorsteuer-Vergütung in den Fällen, in denen der Lieferant die Steuerbefreiung für eine Ausfuhrlieferung bzw. eine innergemeinschaftliche Lieferung lediglich deshalb nicht in Anspruch nehmen konnte, weil er den beleg- und buchmäßigen Nachweis der Steuerbefreiung nicht führen kann, sich anlässlich der Prüfung der Vorsteuer-Vergütung aber anhand anderer Umstände zeigt, dass der Steuerausweis unrichtig ist.
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
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