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282 Suchergebnisse für "*"

Das BMF-Schreiben erläutert Erleicherterungen für das britische Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2 500 Euro im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.

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Das BMF-Schreiben aktualisiert die Liste der Hauptquatiere zur Anwendung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG (BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2014 - IV D 3 - S 7493/07/10001 (2014/1130342) -, BStBl 2015 I Seite 48).

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Das BMF-Schreiben aktualisiert die Liste der Hauptquatiere zur Anwendung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG (BMF-Schreiben vom 22. Juli 2011 - IV D 3 - S 7493/07/10001 (2011/0588610) -, BStBl I S. 749, vom 11. Januar 2012 - IV D 3 - S 7493/07/10001 (2012/0014934) -, BStBl I S. 136).

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 1. Januar 2014.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 13. Mai 2013.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 1. Januar 2016.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 1. Januar 2017.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 1. Januar 2015.

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Das BMF-Schreiben erläutert Erleichterungen für das belgische Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.

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Mit dem BMF-Schreiben wird die Vordruckmuster USt 3 E für die Anlage zum Umsatzsteuerbescheid veröffentlicht.

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Das BMF-Schreiben erläutert die Auswirkungen des BFH-Urteils vom 22. August 2013, V R 37/10 (BStBl 2014 I S. 128) auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG und bei Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 UStG.

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Veröffentlichung des „Informationsblattes zu umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für nicht in der Europäischen Union ansässige Unternehmer“

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Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordrucke zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung (Vordruckmuster USt 1 F bis 6 F sowie Anlagen USt 1, 2, 3 F und Anlage USt 6 F) veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 27. März 1992 - IV A 3 - S 7532 - 4/92 - und vom 14. Dezember 2001 - IV D 1 - S 7532 - 46/01 -.

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Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) eingeführt. Dadurch wird die von den Finanzämtern zu erteilende Bescheinigung bundeseinheitlich vorgegeben.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht das Vordruckmuster USt 1 TG für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen zum Stand August 2014.

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Das BMF-Schreiben veröffentlicht das Vordruckmuster USt 1 TG für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen.

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Das BMF-Schreiben erläutert die Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 10. November 2011, C-444/10, sowie des BFH-Urteils vom 18. Januar 2012, XI R 27/08 für die Auslegung des § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes.

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Das BMF-Schreiben untersagt die Vorsteuer-Vergütung in den Fällen, in denen der Lieferant die Steuerbefreiung für eine Ausfuhrlieferung bzw. eine innergemeinschaftliche Lieferung lediglich deshalb nicht in Anspruch nehmen konnte, weil er den beleg- und buchmäßigen Nachweis der Steuerbefreiung nicht führen kann, sich anlässlich der Prüfung der Vorsteuer-Vergütung aber anhand anderer Umstände zeigt, dass der Steuerausweis unrichtig ist.

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Das BMF-Schreiben aktualisiert die Verzeichnisse der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG vorliegen(Gegenseitigkeit gegeben) bzw. der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG nicht vorliegen (Gegenseitigkeit nicht gegeben) zum Februar 2013.

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Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern sind seit 1. Juli 2016 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BMF-Schreiben passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend an.

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