Das BMF-Schreiben befasst sich mit der aktuell diskutierten Frage, ob die Vergütungen an ausländische Internetportalbetreiber (z.B. Suchmaschinenanbieter und Social-Media-Plattformen) für das Schalten von Online-Werbung der Quellensteuer nach § 50a EStG unterliegen .
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gelten für die Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/Steuererklärungen zur
beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen
Rechten die Regelungen dieses BMF-Schreibens.
GwG in der Fassung vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch ART 269 der VO vom 19.06.2020 (BGBl. I. S. 1328) mit Gültigkeit ab 01.11.2020. Ersetzt VO vom 01.02.2019. Im Übrigen vgl. EU-Richtlinie 2018/843.
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen. Es ergänzt die Regelungen des AEAO zu § 90 und zu § 162 insbesondere in Bezug auf Auslandssachverhalte und grenzüberschreitende Sachverhalte.
BMF stellt eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2021 zur Verfügung.
Durch das BMF-Schreiben werden die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle erläutert, die den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2019 - I R 11/19 - und vom 18. Dezember 2019 - I R 59/17 gleichgelagert sind. Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt.