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Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Projektmanagementbüros (PMO) für die Umsetzung von Projekten der Digitalen Stadt, insbesondere von Projekten, die im Zusammenhang mit dem Memorandum of Understanding zwischen Cisco International Limited und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vom 30.04.2015 (MoU) stehen.

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Vertrag zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen - "Mini Bid Book" bis Januar 2016 und in der zweiten Stufe des "Bid Books" bis Januar 2017

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Die sechs Gesellschafter haben neben dem Gesellschaftsvertrag auch diese Vereinbarung geschlossen, um weitere Punkte zu regeln.

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Dokument 23.10.2015

Vertrag mit Mutabor - LOGO

Vertrag mit der Agentur MUTABOR zur Schaffung eines Bewerbungslogos - pro bono

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Die Deutsche Sport Marketing (DSM) ist damit beauftragt, Sponsoren für die Bewerbung zu gewinnen.

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Modellprojekt einer dreijährigen Umschulungsmaßnahme zur Erzieherin bzw. zum Erzieher

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Die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2024.

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Der Durchführungsvertrag betrifft die städtebauliche Entwicklung des Flurstücks 7378 der Gemarkung Bergedorf, belegen Bergedorfer Straße 100 / Weidenbaumsweg / Stuhlrohrstraße 13 - 15, 21029 Hamburg. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Vorhabengebiet im Rahmen des Projekts „Bergedorfer Tor“ Wohnungen sowie bauliche Anlagen für Dienstleistungen zu errichten. Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch erforderlich. Zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung werden weitere Flurstücke in das Bebauungsplanverfahren einbezogen. Mit diesem Vertrag gemäß § 12 Abs. 3a des Baugesetzbuchs soll die Durchführung des Vorhabens gesichert werden. Dieser Vertrag dient weiterhin der Umsetzung von wohnungsbaupolitischen und städtebaulichen Zielen des Bezirksamts. In dieser Hinsicht wird vereinbart, dass der Vorhabenträger Kosten und sonstige Aufwendungen für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die dem Bezirksamt als Voraussetzung oder als Folge der Bauvorhaben entstehen.

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Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH und der CSP Commercial Services Partner GmbH Die CSP erbringt für die Auftraggeberin kaufmännische Dienstleistungen im Bereich der Finanz- und Anlagenbuchhaltung inklusive Kostenrechnung/Controlling und der Personalabrechnung.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Ticketing

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Allgemeine Vertragsbedingungen Hamburg Messe und Congress GmbH.

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Der Geschäftsbericht 2015 der Hamburg Messe und Congress GmbH

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Die Hausordnung der Hamburg Messe und Congress GmbH.

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Betrieb und Support des AFM für Antragsverfahren nach HmbBQFG mit dem EAP durch Dataport

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Vertrag Dataport BASFI über die Einrichtung des AFM EAP HmbBQFG

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Mit dem BMF-Schreiben werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Januar 2017 veröffentlicht.

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Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 28. Oktober 2016 und am 8. Dezember 2016 auf Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages verständigt und in Aussicht genommen, ihn im März 2017 am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz zu unterzeichnen. Nach Unterzeichnung wird der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Bürgerschaft als Drucksache zur Beratung vorgelegt. Der Staatsvertrag soll dann nach Durchführung der Zustimmungsverfahren in den Landesparlamenten am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Gegenstände des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sind: • Änderungen des Konzessionsverfahrens betreffend privater Anbieter von Sportwetten: Allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, wird ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrags vorläufig die Tätigkeit erlaubt. • Verlängerung der Experimentierphase für die Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 (§ 10a Abs. 1). • Änderungen von Zuständigkeiten (§§ 4d, 9a, 23): Die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben werden auf andere Länder übertragen. • Es wird klargestellt, dass die Werberichtlinie als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift verstanden wird (§ 5 Abs. 4). • Der Charakter des Glücksspielkollegiums als Organ der Exekutive wird herausgestellt (§ 9a Abs. 5 Satz 2).

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