Zur Finanzierung von Ladeinfrastruktur wird regelmäßig auf Bundesförderungen zurückgegriffen. Eine Restsumme aus einem Zuwendungsbescheid in Höhe von 356 Tsd. Euro kann in 2021 nicht vereinnahmt werden, da die Verwendungsnachweisprüfung des Bundes andauert. Entsprechend ist eine Nachbewilligung zum Haushaltsplan notwendig.