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Die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen können Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG darstellen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Kunde eines Kreditinstituts seinen Depotbestand von einem Kreditinstitut auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lässt (sog. Depotübertrag). Das Nähere erläutert das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2017.

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 im Bundessteuerblatt und dient zudem der Überarbeitung des Abschnitts 17.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Nach den Grundsätzen der o.g. Urteile ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhof vom 29. Juli 2015, XI R 23/13 im Bundessteuerblatt. Dem Urteil folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

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Sondermittel für den HEBC Hamburg e.V.

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Ziel des vorliegenden Konzeptes ist eine Stärkung des Imkereiwesens in der Freien und Hansestadt Hamburg. Damit verbunden ist zum einen die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der Imkerinnen und Imker, zum anderen eine Sicherstellung der flächendeckenden Haltung von Honigbienen im gesamten Stadtgebiet. Dabei wird angestrebt, auch die Anzahl der Imkerinnen und Imker, die nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus wirtschaften, zu erhöhen. Mit dem Konzept verbunden ist eine deutliche Ausweitung der für das Imkereiwesen vorgesehenen Fördermittel.

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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren und des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen; Art. 1: Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren, zuletzt geändert am 27.11.2007; Art. 2: Änderung des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen; Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Verfahrens zur Gründung von Innovationsbereichen (Business Improvement Districts)

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Anlage 1: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes und zur Änderung der Wahl- und Amtszeiten der Personalräte im schulischen Bereich im Jahr 2010; Art. 1: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2009, Änderung § 18: Bedingungen für die vorzeitige Neuwahl des Personalrats; Art. 2: Gesetz zur Änderung der Wahl- und Amtszeiten der Personalräte im schulischen Bereich im Jahr 2010; Anpassung an die Erfordernisse der Schulreform; Anlagen 2 und 3: Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände

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Vereinfachung der Gewerbeanmeldung durch Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Handelskammer Hamburg und auf die Handwerkskammer Hamburg; Gesetz zur Regelung von Aufgaben nach der Gewerbeordnung und zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Durchführung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (Anlage); Art. 1: Gesetz zur Betrauung sonstiger Stellen mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung; Art. 2: Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Durchführung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners

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