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Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 "Holzbank Café Herr Max" (Drs. 20-3111E)

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Sachstandsbericht des Sanierungsträgers

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Mit dem BMF-Schreiben werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2017 veröffentlicht.

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Rückbau Spielplatzfläche Stellinger Steindamm

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Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Art. 4: Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Amtlichen Anzeiger oder im elektronischen Portal der federführenden Rundfunkanstalt; Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag); Art. 1: Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, zuletzt geändert am 18.12.2008; Art. 2: Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, zuletzt geändert am 12.06.2008; Art. 3: Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung; Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG zur Änderung der Richtlinie des Rates über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie); Anpassung der Werbegrundsätze an die AVMD-Richtlinie, Regelungen zur Produktplatzierung

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Diese Leitlinien verdeutlichen die Zielrichtung der für die Vergabe von Einzelfallzuschüssen zuständigen Kreditkommission. Sie dienen der für Wirtschaft zuständigen Behörde und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), die die Entscheidungen der Kreditkommission vorbereiten, als Anhaltpunkt, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Zuschussantrag Aussicht auf Erfolg haben kann.

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Überprüfung der Bordsteinkanten an Bushaltestellen

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Sondermittel zur Anschaffung einer Konzertpauke für das NIH

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Anträge auf Sonntagsöffnung am 2. April, 1. Oktober und 5. November 2017

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Die FHH fördert auf Grundlage dieser Richtlinie zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere innovativer und/oder für die Hamburger Cluster wichtiger Unternehmen die berufliche Qualifizierung von Personen auf neu geschaffenen Dauerarbeitsplätzen. Die Zuwendung wird als Einzelfallzuschuss nach dem Verfahren des Gesetzes über die Kreditkommission gewährt.

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Vorstellung der neuen Leitung der Stabsstelle für Verkehrs- und Baustellenkoordination

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Überprüfung der Bordsteinkante an der Haltestelle Dallbregen

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Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 28. Oktober 2016 und am 8. Dezember 2016 auf Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages verständigt und in Aussicht genommen, ihn im März 2017 am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz zu unterzeichnen. Nach Unterzeichnung wird der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Bürgerschaft als Drucksache zur Beratung vorgelegt. Der Staatsvertrag soll dann nach Durchführung der Zustimmungsverfahren in den Landesparlamenten am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Gegenstände des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sind: • Änderungen des Konzessionsverfahrens betreffend privater Anbieter von Sportwetten: Allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, wird ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrags vorläufig die Tätigkeit erlaubt. • Verlängerung der Experimentierphase für die Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 (§ 10a Abs. 1). • Änderungen von Zuständigkeiten (§§ 4d, 9a, 23): Die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben werden auf andere Länder übertragen. • Es wird klargestellt, dass die Werberichtlinie als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift verstanden wird (§ 5 Abs. 4). • Der Charakter des Glücksspielkollegiums als Organ der Exekutive wird herausgestellt (§ 9a Abs. 5 Satz 2).

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Ladezonen in der Osterstraße – Zeiten überprüfen

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Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans

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Toilette Wählingsallee der Öffentlichkeit zugänglich machen

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Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

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