Den Bebauungsplan Rahlstedt 131 begleitend wurde am 21.06.2018 ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Victoria Park GmbH & Co. KG geschlossen und mit einer Vereinbarung über die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 03.07.2019 um drei Anlagen ergänzt.
Mit Vereinbarung vom 30.10.2019 wurde eine zweite Ergänzung des städtebaulichen Vertrages in Bezug auf die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Das vorliegende Dokument besteht aus der vertraglichen Vereinbarung über die zweite Ergänzung und zwei Anlagen (Anlagen 15 und 16 zum städtebaulichen Vertrag).
Anlage 1 zum Werkvertrag Organisationsuntersuchung der Beteiligungssteuerung
Der Werkvertrag ist ebenfalls im Transparenzportal abrufbar: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/werkvertrag-organisationsuntersuchung
Vereinbarung zur Anpassung des Gestattungsvertrags über die Werbung im Format 18/1 an Großwerbeanlagen auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg (Los2) aufgrund der Covid-19-Pandemie
Vereinbarung über die Ausstattung der Werbeträger mit kleinen Geräten, die als Basisstationen mit Mobilfunkantennen zur Übertragung von Telekommunikationssignalen dienen - sog. "small cells" und vergleichbare Geräte
Vereinbarung zur Anpassung des Gestattungsvertrags über die Werbung im Format 4/1 an Stadtinformationsanlagen und Fahrgastunterständen auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg (Los1) aufgrund der Covid-19-Pandemie
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 (Harksheider Str./Poppenbütteler Bogen) wurde ein Durchführungsvertrag zwischen dem Bezirksamt Wandsbek , FHH, und dem Vorhabenträger geschlossen, der nun im TransparenzPortal veröffentlicht wird.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 47 dient der Umsetzung
eines Bauvorhabens der Vorhabenträgerin. Es soll die planungsrechtliche Umsetzung eines Einzelhandelskomplexes mit Fachmarkt "Wohnausstattungsbetrieb" und eines Handwerkerhofs mit Werkstatteinheiten in einem bisher rein gewerblich genutzten Gebiet ermöglichen.
Sinn und Zweck des Vertrages ist es, im Tierseuchenfall kurzfristig technische und personelle Kapazitäten einzusetzen. Mit der Vertragserweiterung wird die Leistung vereinbart, dass erkrankte und verendete Wildtiere drohnengestützt im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung gesucht werden.
Vertrag über Unterstützungsleistungen bei der Beantwortung der Fragen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu Perspektiven einer zukünftigen Olympiabewerbung