In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Im Rahmen des Bebauungsplans Wandsbek 75 wurde vom Bezirksamt Wandsbek eine Lärmtechnische Untersuchung beauftragt. Das Gutachten wurde vom Büro IBA Anhaus erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens sind mit in den Bebauungsplan Wandsbek 75 eingeflossen.