VV zu § 9 LHO vom 21.02.2014, geändert am 16.12.2022 - Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Verantwortung für Aufgabenbereiche und Produktgruppen
Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) regelt als verbindliche Verwaltungsvorschrift die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die HmbVgRL besteht aus dem Richtlinientext, einer Übersicht über die Vergabestellen (Anlage I), den Vergabevordrucken (Anlagen II) und einigen Arbeitshilfen (Anlagen III). Zuständig ist das Referat für vergaberechtliche Grundsatzfragen, Beratung und Informationsmanagement der Finanzbehörde (FB 421).
Das BMF-Schreiben behandelt den Fall, dass trotz der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers die Lohnzahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen war (in Abgrenzung zu H 41c.1 der Lohnsteuerhinweise).
Einkünfte von im Inland nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG beschränkt steuerpflichtigen Luft- und Schiffahrtsunternehmen sind unter der Voraussetzung der § 49 Abs. 4 EStG steuerbefreit, wenn u.a. die gegenseitigkeit gewährleistet ist. Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Feststellung der Gegenseitigkeit zur Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Absatz 4 EStG hinsichtlich der in den Vereinigte Arabischen Emiraten ansässigen Luft- und Schiffahrtsunternehmen. Sie gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die ab dem 1. Januar 2022 erhoben werden und schließt damit zeitlich ohne Lücke an das Ende 2021 ausgelaufene Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an.