Mit dem BMF-Schreiben teilt die Steuerverwaltung mit, dass die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, von der Europäischen Kommission am 19. Oktober 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2016 Nr. C 385 S. 6) veröffentlicht wurde. Diese Liste ist beigefügt.
Mit dem BMF-Schreiben werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht.
Diese Leitlinien verdeutlichen die Zielrichtung der für die Vergabe von Einzelfallzuschüssen zuständigen Kreditkommission. Sie dienen der für Wirtschaft zuständigen Behörde und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), die die Entscheidungen der Kreditkommission vorbereiten, als Anhaltpunkt, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Zuschussantrag Aussicht auf Erfolg haben kann.