Das BMF-Schreiben erläutert die Führung des Belegnachweises bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen nach der Änderung von § 9 Absatz 2 und § 10 Absatz 2 UStDV durch die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637).
Das BMF-Schreiben aktualisiert das Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Stand: 1. Juli 2013).
Das BMF-Schreiben verlängert die mit BMF-Schreiben vom 21. November 2012 - IV D 3 - S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl I S. 1229 getroffene Übergangsregelung bei der Änderung der Vereinfachungsregelung nach Abschn. 1a.2 Abs. 14 UStAE - Verlängerung der Übergangsregelung um sechs Monate.
Das BMF-Schreiben erläutert die Bestimmung des Leistungsorts beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen durch einen anderen Unternehmer als den Veranstalter.
Das BMF-Schreiben dient der Veröffentlichung der aktualisierten Fassung des Merkblatts zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind in deutscher Sprache (Stand 1. Januar 2014). Die Fassungen in , englicher, französischer und schwedischer Sprache wurden von der Finanzbehörde - Steuerverwaltung an das BMF-Schreiben angehängt.
Mit dem BMF-Schreiben wird das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und das Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für
Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ aktualisiert.
Das BMF-Schreiben erläutert die Umsatzsteuerermäßigung für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) nach dem 31. Dezember 2011.
Das BMF-Schreiben erläutert die Bestimmung der Dauer des Voranmeldungszeitraums bei Wegfall der Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Das BMF-Schreiben erläutert die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG, hier zu den Leistungen eines selbständigen pädagogischen Leiters (Wirkung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII).
Das BMF-Schreiben regelt die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, und dient der Neubekanntgabe der Vordruckmuster USt 1 TU und USt 1 TV.
Das BMF-Schreiben erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Wärme- und Kältenetzförderung nach den §§ 5a, 7a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie der Wärme- und Kältespeicherförderung nach den §§ 5b, 7b KWKG.
Das BMF-Schreiben erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Staatsdrittels bei Maßnahmen nach §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG).
Das BMF-Schreiben ändert unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 2011 - V R 53/10 zur organisatorischen
Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft den Abschnitt 2.8 UStAE.
Das BMF-Schreiben erläutert Erleicherterungen für das britische Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem
Wert von 2 500 Euro im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.
Das BMF-Schreiben veröffentlicht die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zum Stand 13. Mai 2013.
Das BMF-Schreiben aktualisiert die Verzeichnisse der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG vorliegen(Gegenseitigkeit gegeben) bzw. der Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG nicht vorliegen (Gegenseitigkeit nicht gegeben) zum Februar 2013.