In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Darstellung der innovations- und gründungsorientierten Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik in Hamburg, insbesondere
aktueller Planungsstand der Innovationsparks sowie Einordnung dieser in das bestehende Fördersystem für Innovationen und innovative Gründungen
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH: Entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bewerbungsrecht auf Stellen des internen Arbeitsmarktes der FHH ermöglichen
Debattenantrag der Fraktion Die Linke