Zuschlagschreiben, Rahmenvereinbarung und Aufgabenbeschreibung für die Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Hamburg
Die Körber Technologies GmbH beabsichtigt, ihre heutigen Standorte in Hamburg-Bergedorf und Schwarzenbek für die Verwaltung und Produktion in einen noch neu zu errichtenden Neubaukomplex, den "Körber Technologies Campus", zu verlegen. Als Standort eignet sich insbesondere auch der geplante Innovationspark Bergedorf. Die Vereinbarung regelt die Voraussetzungen und wesentlichen Eckpunkte für eine Realisierung des neuen Werkes der Körber Technologies GmbH im Innovationspark Bergedorf.
Städtebaulicher Vertrag vom 16.03.2023 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Blankenese 52
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 (Harksheider Str./Poppenbütteler Bogen) wurde ein Durchführungsvertrag zwischen dem Bezirksamt Wandsbek , FHH, und dem Vorhabenträger geschlossen, der nun im TransparenzPortal veröffentlicht wird.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 47 dient der Umsetzung
eines Bauvorhabens der Vorhabenträgerin. Es soll die planungsrechtliche Umsetzung eines Einzelhandelskomplexes mit Fachmarkt "Wohnausstattungsbetrieb" und eines Handwerkerhofs mit Werkstatteinheiten in einem bisher rein gewerblich genutzten Gebiet ermöglichen.
Den Bebauungsplan Rahlstedt 131 begleitend wurde am 21.06.2018 ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Victoria Park GmbH & Co. KG geschlossen und mit einer Vereinbarung über die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 03.07.2019 um drei Anlagen ergänzt.
Mit Vereinbarung vom 30.10.2019 wurde eine zweite Ergänzung des städtebaulichen Vertrages in Bezug auf die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Das vorliegende Dokument besteht aus der vertraglichen Vereinbarung über die zweite Ergänzung und zwei Anlagen (Anlagen 15 und 16 zum städtebaulichen Vertrag).