Dokument
02.02.2017
Mit Urteil vom 26. November 2014, XI R 25/13 (BFH/NV 2015 S. 531), hat der BFH entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind. Mit dem BMF-Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass klarstellend entsprechend ergänzt.
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
Mehr