12. Verordnung zur Änderung der SvEV: Der Wert für Unterkunft oder Mieten wurde um 4 Euro von 237 auf 241 Euro monatlich angehoben. Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft für Anwärter der Polizei ist mit monatlich 168,70 Euro zu bewerten.
Es werden die Änderungen bezüglich der Entfernungspauschale sowie der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG, die zum 01.01.2021 eingetreten sind, dargelegt.