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31130 Suchergebnisse für "*"

Personalausstattung und Personalbedarfe der Wohngeldstelle des Fachamtes Grundsicherung und Soziales Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

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Datensatz 23.01.2026

Bundesflächen Hamburg

Flächen, für die im amtlichen Liegenschaftskataster als Eigentümer diese Einträge erfasst sind: Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen), Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Energie AG Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) Bundesrepublik Deutschland (Bundesmonopolverwaltung für Branntwein) Bundesrepublik Deutschland (Zivilschutz) Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Wetterdienst) Bundesrepublik Deutschland (Bundesverkehrsministerium) Bundesanstalt für Immobilienangaben - ÄöR Bundesanstalt für Arbeit Bundeanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

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Ausbauziel A (ab 2012) Umfassende Maßnahmen zur Verstetigung der genannten MetroBus-Linien im gesamten Linienverlauf durch Optimierung der Ampelschaltungen, Umbau von Kreuzungen und Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und barrierefreier Ausbau Haltestellen Linien im Ausbauziel A MetroBus-Linien 2, 3, 5, 6, 7, 20 und 25 sowie die Linien 4 und 21 im Bereich des Eidelstedter Platzes Ausbauziel B (ab 2019) Fortsetzung der Optimierung des MetroBus-Systems auf weiteren hoch frequentierten Linien durch Bevorzugung an Ampeln, Umbau von Kreuzungen, Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und deren barrierefreier Umbau Linien im Ausbauziel B MetroBus-Linien 12, 14, 15, 23 und 26.

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Die Integrierte Stadtteilentwicklung trägt mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dazu bei, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln. In den Fördergebieten wird unter Einbeziehung der lokalen Akteure - allen voran Bewohnerinnen und Bewohner - eine behutsame städtebauliche Verbesserung angestrebt und an der allgemeinen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation gearbeitet. Zudem sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohnern gestärkt werden. Dieser Datensatz zeigt zum einen die umgesetzten Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Neuwiedenthal – Rehrstieg auf. Im RISE Förderzeitraum von 2013-2019 wurde in Neuwiedenthal eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. Zum anderen zeigt der Datensatz die umgesetzten und sich noch in Bearbeitung befindenden Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost auf. Im RISE Förderzeitraum von 2017-2023 wurden und werden in der Harburger Innenstadt sowie im östlichen Bereich von Eißendorf eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. https://www.hamburg.de/harburg/soziales-integrierte-stadtteilentwicklung-start/

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Datensatz 23.01.2026

XPlanungsdaten Hamburg

Dieser Datensatz umfasst die nach dem XPlanungsstandard digitalisierten Planungsdaten von Hamburg. Der XPlanungsstandard ermöglicht es, die Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung strukturiert in digitaler Form zu erfassen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken. Neben den XPlanungsobjekten beinhaltet der Datensatz in den meisten Fällen auch gescannte Rasterbilder der entsprechenden Pläne. Die XPlanungsdaten ermöglichen einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzen dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). In Aufstellung ist eine Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Dieser Datensatz stellt die Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem ATKIS Basis-DLM im INSPIRE Zielmodell dar. ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden.

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Datensatz 23.01.2026

Notunterkünfte Hamburg

Zum Schutz bei Sturmfluten und anderen Anlässen stellt der Katastrophen- und Zivilschutz in Hamburg der Bevölkerung Notunterkünfte zur Verfügung.

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Dieser Datensatz stellt Inhalte zum Thema "Versorgungswirtschaft und die staatlichen Dienste" aus folgenden Quelldatensätzen im INSPIRE-Zielmodell dar: - Feuerwehrwachen Hamburg - Schulstammdaten und Schülerzahlen der Hamburger Schulen - Abfall und Recycling Hamburg - Kita Einrichtungen Hamburg - Notunterkünfte Hamburg - Krankenhäuser Hamburg - Dienststellenstandorte der Straßenbauverwaltungen Hamburg - Polizeikommissariate Hamburg

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Mit diesem Datensatz wird die Landesgrenze von Hamburg im INSPIRE-Zielmodell bereitgestellt. Der Datensatz wurde aus ALKIS transformiert. Auf eine zusätzliche Ableitung aus ATKIS wurde verzichtet, da die Geometrien in Hamburg deckungsgleich sind. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt.

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Es werden die Inhalte vom INSPIRE Thema "Produktions- und Industrieanlagen" der 2 Datensätze "Standorte von Windkraftanlagen in Hamburg" und "Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen Hamburg)" im INSPIRE Zielmodell bereitgestellt.

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Stadtteilkulturmittelantrag K 06/2026, hier: Finanzierung aus Sondermitteln

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Personalausstattung und Personalbedarfe des Fachamtes Grundsicherung Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

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Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“ Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben. Zentraler Versorgungsbereich: Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien: Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht. Nahversorgungslage: Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung. Fachmarktstandort: Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld. Zentrenfunktionen: Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen. Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten. Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt: • Zentrenfunktionen - Dienstleistungen Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen. • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können. Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit. Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben die Beratungsstellen Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.

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Datensatz 23.01.2026

Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

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Sondermittelantrag für Antrag auf Stadtteilkulturmittel K 20/2026 (Antrag der CDU-Fraktion)

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Niedrigschwellige Angebote für obdach- oder wohnungslose Menschen für den Aufenthalt am Tag und in der Nacht sowie für die Beratung zur Überwindung der prekären Lebenslage.

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Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.

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Datensatz 23.01.2026

Milieugebiete Hamburg

Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 . Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Der Datenbestand wurde einmalig erfasst. Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).

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