Das BMF-Schreiben regelt in Ausnahmefällen die Erstattung der von den Banken zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer, sofern die Erstattung nicht bereits von den Banken durchgeführt worden ist.
Das BMF-Schreiben gibt Hinweise auf den Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag - sowie ggf. Kirchensteuer - bei Bankkonten für Flüchtlinge.