Für die Binnenschiffer ist die Nutzung des Schiffsidentifikationssystems AIS und der Inland ECDIS-Geräte (ECDIS - Electronic Chart Display and Information System) im Hamburger Hafen nunmehr verpflichtend.
Gleichzeitig sollen die An- und Abmeldevorgänge in der Binnenschifffahrt zukünftig möglichst elektronisch erfolgen.
Daneben sind in dieser Verordnung Bestimmungen des Ballastwasser-Übereinkommens landesrechtlich umgesetzt worden.
Schließlich wurde das „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafen verboten. In Nebengebieten des Hamburger Hafens ist das noch erlaubt.
Das Gutachten „Optionen und Instrumente der Freien und Hansestadt Hamburg zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor“ wurde von „Ecofys – A Navigant Company“ im Zeitraum 1. Februar bis 22. November 2018 erarbeitet. Begleitend zur Veröffentlichung werden folgende Hinweise herausgegeben:
- Die im Gutachten verwendeten spezifischen CO2-Emissionsfaktoren für Fernwärme geben den Sachstand im Jahr 2018 wieder.
- Das Gutachten betrachtet den Gebäudesektor mittels einer Bottom-Up-Analyse
- Der Gebäudesektor unterteilt sich in Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Prozesswärme ist bei den untersuchten Nichtwohngebäuden nicht enthalten.
Für das Plangebiet wurde in einer detaillierten Machbarkeitsstudie geprüft, ob und wie innerhalb der gem. B-Plan Rahlstedt 132 geplanten öffentlichen Grünanlage ein durchgehender Wanderwegentlang der Stellau hergerichtet werden kann. Die Ergebnisse sind in Form eines landschaftsplanerischen Gutachtensauf Grundlage eines Bestands- u. Baumaufmaßes und einer Baugrunduntersuchung aufbereitet.
Lärmtechnische Untersuchung zu den Auswirkungen der Lärmquelle Straßenverkehr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsbelastung sowie Schallreflexionen und der Lärmquelle Gewerbe unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen.