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245 Suchergebnisse für "*"

Westlich der S- und U-Bahn-Haltestellen Elbbrücken am Kopfende des Baakenhafens.

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Max-Brauer-Allee - Große Bergstraße - über Flurstück 74 (Große Bergstraße) der Gemarkung Altona-Südwest - Neue Große Bergstraße

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Kellerbleek - Nordgrenze des Flurstücks 2216, Westgrenze des Flurstücks 1375 der Gemarkung Groß Borstel - Brödermannsweg - Ostgrenze des Flurstücks 1375, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1376, Nordgrenze des Flurstücks 2216, über das Flurstück 2217 (Tarpenbek) der Gemarkung Groß Borstel - über die Flurstücke 3342 und 3603, Südgrenze des Flurstücks 3603 (Bahnanlagen) der Gemarkung Eppendorf.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Erna-Stahl-Ring - Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Datensatz 08.07.2023

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-164. Änderung, der 1.- 28. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2024 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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"Landschaftsprogramm Hamburg - Änderungsübersicht" zeigt alle Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zusätzlich werden die Bereiche laufender Änderungsverfahren dargestellt. Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.) Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.

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Nordostgrenze des Flurstücks 10293 (Weidkoppel), über das Flurstück 10293 (Weidkoppel), Nordostgrenze des Flurstücks 10293 (Weidkoppel), über das Flurstück 6262, Südgrenze des Flurstücks 6262, über das Flurstück 10293 (Weidkoppel), Südgrenze des Flurstücks 10293 (Weidkoppel), Südgrenze des Flurstücks 10295, über das Flurstück 10295, über das Flurstück 10291 (Weidkoppel), über das Flurstück 10296, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 10296, über das Flurstück 10297, über das Flurstück 2057 (Barmwisch), Ostgrenze des Flurstücks 10331, Ostgrenze des Flurstücks 2059 (Osterbek), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4682, Ost- und Nordostgrenze des Flurstücks 2058, Nordostgrenze des Flurstücks 25 (Alte Osterbek), Nordost- und Südwestgrenze des Flurstücks 1601, über das Flurstück 1601, Westgrenze des Flurstücks 1601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2059 (Osterbek), West-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 10331, über das Flurstück 8204, Nordwestgrenze des Flurstücks 10331, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 10330, über das Flurstück 2057 (Barmwisch), Nordgrenze des Flurstücks 10048, Nord- und Nordwestgrenze des Flurstücks 10295, Westgrenze des Flurstücks 10295, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 10293 (Weidkoppel) der Gemarkung Bramfeld.

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zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke

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Datensatz 07.07.2023

Bebauungsplan TB 1043 Hamburg

Fährstraße

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Der Bebauungsplangebiet Wilstorf 39 liegt zwischen Höpenstraße, Rönneburger Straße und Radickestraße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rönneburger Straße, Höpenstraße, über das Flurstück 1280 (Höpenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2257, Nordgrenze des Flurstücks 2009, Nord- und Ostgrenze des Flurstrücks 3084, über das Flurstück 3327 (Radickestraße) und Radickestraße der Gemarkung Wilstorf.

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Knickweg - Barmbeker Straße - Gertigstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Gemarkung Winterhude, Ortsteil 412)

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Datensatz 07.07.2023

Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

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Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Mützendorpsteed im Osten, dem Trittauer Amtsweg im Süden, der Bramfelder Chaussee im Westen und dem Hildweboldtweg im Norden und umfasst die Flurstücke 1673, 4803, 10572 sowie Teile des Flurstücks 8005 in der Gemarkung Bramfeld.

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Gebiet I W: Südwestgrenzen der Flurstücke 433, 432 und 431, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze (teilweise) des Flurstücks 1313 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt, über das Flurstück 629 (Bökenbarg) in nördliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2228 (teilweise), über das Flurstück 2228 in östliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2229 (teilweise), über das Flurstück 2229 in nordöstliche Richtung, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 584, über die Flurstücke 584, 2229 und 629 (Bökenbarg) in südliche Richtung der Gemarkung Duvenstedt, über das Flurstück 433 in südliche Richtung der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet II W: Über die Flurstücke 1144, 3514, 3516, 3515, 3424 und 1406 in nördliche Richtung, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze (teilweise) des Flurstücks 1406, Ostgrenzen der Flurstücke 3424 und 3515, über das Flurstück 3516 in südliche Richtung und Südgrenzen der Flurstücke 3516 und 1144 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet III W: Westgrenze des Flurstücks 1825, West- und Nordgrenze (teilweise) des Flurstücks 1587, über das Flurstück 1587 in südliche Richtung, Ostgrenze des Flurstücks 1825, über das Flurstück 1825 in westliche Richtung, Südgrenze des Flurstücks 1825 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet IV W: Über die Flurstücke 446, 3508, 3510, 1442, 3829, 3830, 442, 2435, 2432 und 440 in nördliche Richtung, Nordgrenze des Flurstücks 440, über das Flurstück 440 in südliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2433, Ostgrenze des Flurstücks 2435, über das Flurstück 442 in südliche Richtung, Nordgrenze (teilweise) und Ostgrenze des Flurstücks 3830, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 446 der Gemarkung Lemsahl- Mellingstedt. Gebiet V W: Über die Flurstücke 2610 und 593 in nördliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 593 und Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2610 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.

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siehe Originalplan

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Besonders geschützte Wohngebiete innerhalb des Baustufenplans Blankenese

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Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Stresemannstraße - Schützenstraße - Ruhrstraße

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Bramfelder Straße, Drosselstraße, Steilshooper Straße, Nordgrenze des Flurstücks 1986, Nordwestgrenze des Flurstücks 6456, Westgrenze des Flurstücks 6455, über das Flurstück 6455, Ostgrenze des Flurstücks 6455, Nordgrenze des Flurstücks 6456, Ostgrenze des Flurstücks 6456, Ostgrenze des Flurstücks 1986, Nordostgrenze des Flurstücks 5237, Nordgrenze des Flurstücks 5257 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426).

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