Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Haushaltsplan 2023/2024 Einzelpläne 1.2 - 1.8 der Bezirksämter, Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Deckung von Mehrbedarfen in Folge des Wohngeld-Plus-Gesetzes
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Neugrabener Bahnhof im Hamburger Süderelbraum wurde in den 1970er Jahren ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum neben einem zentralen Busbahnhof errichtet, das nun modernisiert und erweitert wird. Im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone ist die Errichtung von Neubauten geplant, in die das Polizeikommissariat 47, das Team.Arbeit, das Kundenzentrum und das Jugendamt des Bezirksamts Harburg umziehen. Im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb soll nur für den Baustein des Kundenzentrums und des Jugendamtes des Bezirksamts Harburg ein Bebauungskonzept für ein modernes, nachhaltig vermietbares Verwaltungsgebäude auf einem noch unbebauten Grundstück in zentraler Lage und direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Neugraben entwickelt werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Neugrabener Bahnhof im Hamburger Süderelbraum
wurde in den 1970er Jahren ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum neben einem zentralen
Busbahnhof errichtet, das nun modernisiert und erweitert wird. Im Zuge der Neugestaltung der
Fußgängerzone ist die Errichtung von Neubauten geplant, in die das Polizeikommissariat 47,
das Team.Arbeit, das Kundenzentrum und das Jugendamt des Bezirksamts Harburg umziehen.
Im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb
soll nur für den Baustein des Kundenzentrums und des Jugendamtes des Bezirksamts Harburg
ein Bebauungskonzept für ein modernes, nachhaltig vermietbares Verwaltungsgebäude
auf einem noch unbebauten Grundstück in zentraler Lage und direkter Nachbarschaft zum
Bahnhof Neugraben entwickelt werden.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.