Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
hier: Wahl von Mitgliedern der Bezirksversammlung oder von im Bezirk wohnenden und in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer (Neufassung)
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AG SGB VIII
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
hier: Wahl auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII