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3817 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Ochsenwerder Kirchendeich, Marschbahndamm und südöstlich des Flurstücks 3355. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3767(teilweise) - Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3767 (teilweise) - über das Flurstück 3767 - Nordostgrenze des Flurstücks 3767 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - südöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 2485 der Gemarkung Ochsenwerder.

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Nordostgrenze des Flurstücks 6960 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - Kampbille - Weidenbaumsweg.

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Poppenbüttler Landstraße 1-1c, Friedrich-Kirsten-Str. 35 Poppenbüttler Landstraße, Friedrich-Kirsten-Straße, Nordwestgrenze der Flurstücke 5650 und 3266, Westgrenze des Flurstücks 7923, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7922 und Nordgrenze des Flurstücks 7573 der Gemarkung Poppenbüttel

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Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen verbunden durch die Domstraße. Der südwestliche Teilbereich „Nikolai-Insel“ wird im Westen begrenzt durch das Nikolaifleet und die Trostbrücke, im Norden durch die Straßen Neß, Brodschrangen, Dornbusch und Rolandsbrücke, im Osten durch die Domstraße und im Süden durch die Willy-Brandt-Straße. Der nordöstliche Teilbereich „Domstraße“ ist im Westen und Norden begrenzt durch die Domstraße, im Osten durch die Straße Alter Fischmarkt und im Süden durch die Große Reichenstraße.

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Nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Behringstraße), Ostgrenze des Flurstücks 817 (Stiegkamp), östlich über das Flurstück 876, Nordgrenze des Flurstücks 877 (Schwengelkamp), nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Beh-ringstraße), Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 878, Westgrenze des Flurstücks 879, südlich über die Flurstücke 880, 817 (Stiegkamp) und 3091, Westgrenze des Flurstücks 3091 und westlich über das Flurstück 2951 der Gemarkung Othmarschen.

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Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

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Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: Weg beim Jäger - über die Flurstücke 2468 und 2289 - die nördliche Grenze des Flurstücks 2282 - über die Flurstücke 2282, 2248, 2239 der Gemarkung Groß Borstel - Obenhauptstraße - Weg beim Jä-ger - Alsterkrugchaussee - Hindenburgstraße - die Südgrenze der Flurstücke 1770, 8289 und 2466 der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - die Südgrenzen der Flurstücke 1531, 2083, über die Flurstücke 2074 und 2341 - die östlichen Grenzen der Flurstücke 2341, 594, 2005, über das Flurstück 2005, die östliche und südöstli-che Grenze des Flurstücks 2005, die östlichen Grenzen der Flurstücke 837, 2161 der Gemarkung Groß Borstel - Alsterkrugchaussee - Katharina-Jacob-Weg - Paeplowweg - Paeplowstieg.

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Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp

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Das Plangebiet liegt östlich der U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttel Nord, südlich der Flughafenstraße und westlich des Ohkamp. Südlich grenzen Kleingärten an. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flughafenstraße - Ohkamp - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Fuhlsbüttel, über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5555 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432).

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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Beitritt Hamburgs zur Grundsatzvereinbarung des im Jahr 2025 im Internet veröffentlichten Naturgefahrenportals (Naturgefahrenportal) des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

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Artenschutzfachliche Begleitung für den Wiesenvogelschutz 2026 in der Rissen-Sülldorfer Feldmark Beschlussempfehlung des Amtes

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Dokument 31.03.2026

Hohe Schaar Geodaten

geotechnischer Bericht zum zweigleisigen Ausbau Hohe Schaar nebst Anlagen

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Haushaltsplan 2026 des Deichverbandes der Vier- und Marschlande

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Bebauungsplanverfahren Altona-Nord29 Zielartenkonzeption Elbberg

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Datensatz 30.03.2026

Feinkartierung Grün Hamburg

Der Geodatensatz Feinkartierung Grün Hamburg bildet die die innere Struktur der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ab. Der Datensatz versteht sich als Bestandserfassung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (hier Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Schutzgrün, Friedhof und Anderweitige Flächen). In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Verwaltungsvermögens "Fläche des Bezirks - Stadtgrün" der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)enthalten. Folgende Datenfelder werden angegeben: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil, Kategorie, Objektdetail, Flächengröße, Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Grün Hamburg erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung im Zeitraum von 2020 bis 2023. Seit 2023 werden die Daten kontinuierlich fortgeschrieben, u.a. anhand von Luftbildern, Planunterlagen, Aufmaßen, etc. Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

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Die Karte zeigt eine synoptische Darstellung aller mitteltiefen und tiefen geothermischen Potenzialgebiete in Hamburg. Die dargestellten Gebiete geben einen Überblick in welchen Bereichen der Stadt und in welchen geologischen Schichteinheiten ein geothermisches Potenzial grundsätzlich möglich ist. Hellere Farben repräsentieren dabei immer einen Temperaturbereich zwischen 40 und 80 °C, kräftigere Farben zeigen ein Potenzial für tiefe Geothermie (Tiefen zwischen 2.000 und etwa 3.500 m und Temperaturen von > 80 °C) in einer geologischen Schicht an. Die Top-Bereiche der Salzstöcke sind aufgrund der geringen Tiefenlage für eine geothermische Nutzung nicht geeignet. Ebenso sind große Tiefen von mehr als 3.500 m nicht als Potenzialgebiet ausgewiesen. In einigen Teilen des Stadtgebiets gibt es eine grundsätzliche Eignung für eine geothermische Nutzung in gleich mehreren geologischen Schichten. In solchen Gebieten lässt sich das Risiko von Fehlbohrungen mindern. Ob in einem speziellen Falle nutzungswürdige Sandstein-Mächtigkeiten vorhanden sind, muss jeweils über Detailstudien unter Berücksichtigung von vorhandenen Bohrungen oder seismischen Untersuchungen geklärt werden.

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