Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

3768 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Poppenbüttel 46 für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straße Hinsbleek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hinsbleek, Westgrenze des Flurstücks 7969, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7968 der Gemarkung Poppenbüttel, über die Alte Landstraße, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4059 der Gemarkung Poppenbüttel, Hinsbleek, Alte Landstraße bis zur Straßenmitte, Südgrenzen der Flurstücke 8304, 8306, 8305, 7509 und 2123, über das Flurstück 2133, Nordgrenze des Flurstücks 2123 und über das Flurstück 7504 der Gemarkung Poppenbüttel.

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Der Bebauungsplan Lokstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Koppelstraße - über die Flurstücke 4809 und 4410 (Julius-Vosseler-Straße) - Südgrenze des Flurstücks 3905, über das Flurstück 4429 (Bahnanlage), Westgrenzen der Flurstücke 4429, 3873, 5471 und 5470 der Gemarkung Lokstedt, ausschließlich des Flurstücks 5218 der Gemarkung Lokstedt.

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bergedorf des Bezirks Bergdorf am östlichen Rand des sog. Bergedorfer Villengebiets und wird begrenzt vom Billtal-Stadion und Bergedorfer Gehölz. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Reinbeker Weg und Pfingstberg.

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Haushaltsplan 2026 des Sielverbandes Moorwerder

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr
Datensatz 27.02.2026

Fließwegekarte Hamburg

Die vorliegende Karte zeigt eine topografische Fließwegeanalyse. Sie ist das Ergebnis einer Analyse von Rasterdaten auf Grundlage des Digitalen Geländemodells aus dem Jahr 2023. Ihr liegen keine Regenbelastungen zugrunde. Die Karte gibt erste Anhaltspunkte, wo es aufgrund topografischer Gradienten zu Fließwegen in Folge von Starkregenereignissen kommen könnte. Weitere Informationen finden sich auf https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/regenwasser/starkregenhinweiskarte-160556

Formate: wms, zip, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Die Roten Listen der Tiere und Pflanzen dienen als Inventarliste der einheimischen Arten und dokumentieren deren Gefährdung. Der vorliegende Atlas bietet u.a. einen Überblick über das Vorkommen der Hamburger Heuschreckenarten inkl. der kurzzeitig eingeschleppten Arten, deren Erforschungsgeschichte, Gefährdungsursachen und schlägt sinnvolle Maßnahmen für deren Schutz vor. Die neue Rote Liste der Heuschrecken Hamburgs enthält 41 Arten und somit vier Arten mehr im Vergleich zur letzten Roten Liste von 2007.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Anlagen zum städtebaulichen Vertrag NF76 SAGA-FHH

Formate: pdf

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Moore und Torfböden haben eine herausragende Bedeutung für die Biodiversität und den Klimaschutz. Sie zu schützen und in ihren Funktionen für die Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt und in ihrer Rolle als CO2-Speicher zu stärken, ist zur Erreichung der international vereinbarten Ziele zum Klimaschutz unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz von Mooren und Torfböden auch in Hamburg von großer Wichtigkeit. Mit dem vorliegenden Moorschutzkonzept werden die fachlichen Grundlagen und die sich hieraus ableitenden Handlungserfordernisse aus Sicht der Abteilung Naturschutz aufbereitet und dargestellt.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Städtebaulicher Vertrag NF76

Formate: pdf

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Bericht über den Neubau des Bus-Betriebshofs Langenfelde

Formate: html

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Gesetze und JustizGesetze & Justiz
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr

Entsiegelungspotential auf der Schnackenburgallee nutzen – Alleebäume nachpflanzen

Formate: html

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Gesetze und JustizGesetze & Justiz
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr

Parkanlage am Sportplatzring gestalten

Formate: html

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Gesetze und JustizGesetze & Justiz
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr

West- und Nordgrenze des Flurstücks 1852, Nordgrenzen der Flurstücke 798, 1863 und 1864 - Amtsstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1982, 1983, 1984 und 2854, Ostgrenze und über das Flurstück 2854, über die Flurstücke 1984 und 1983, Ost und Südgrenze des Flurstücks 1982 - Amtsstraße - Südgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück 1863, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über die Flurstücke 1860, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526)

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

Formate: pdf

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • GesundheitGesundheit
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Kooperation Umbau Rodigallee, Los 3, Straßenbau 2. Bauabschnitt, Straßen- und Leitungsbauarbeiten

Formate: pdf

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr