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3754 Suchergebnisse für "*"

Die Roten Listen der Tiere und Pflanzen dienen als Inventarliste der einheimischen Arten und dokumentieren deren Gefährdung. Der vorliegende Atlas bietet u.a. einen Überblick über das Vorkommen der Hamburger Heuschreckenarten inkl. der kurzzeitig eingeschleppten Arten, deren Erforschungsgeschichte, Gefährdungsursachen und schlägt sinnvolle Maßnahmen für deren Schutz vor. Die neue Rote Liste der Heuschrecken Hamburgs enthält 41 Arten und somit vier Arten mehr im Vergleich zur letzten Roten Liste von 2007.

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag NF76 SAGA-FHH

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Moore und Torfböden haben eine herausragende Bedeutung für die Biodiversität und den Klimaschutz. Sie zu schützen und in ihren Funktionen für die Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt und in ihrer Rolle als CO2-Speicher zu stärken, ist zur Erreichung der international vereinbarten Ziele zum Klimaschutz unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz von Mooren und Torfböden auch in Hamburg von großer Wichtigkeit. Mit dem vorliegenden Moorschutzkonzept werden die fachlichen Grundlagen und die sich hieraus ableitenden Handlungserfordernisse aus Sicht der Abteilung Naturschutz aufbereitet und dargestellt.

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Bericht über den Neubau des Bus-Betriebshofs Langenfelde

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Entsiegelungspotential auf der Schnackenburgallee nutzen – Alleebäume nachpflanzen

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Parkanlage am Sportplatzring gestalten

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Städtebaulicher Vertrag NF76

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West- und Nordgrenze des Flurstücks 1852, Nordgrenzen der Flurstücke 798, 1863 und 1864 - Amtsstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1982, 1983, 1984 und 2854, Ostgrenze und über das Flurstück 2854, über die Flurstücke 1984 und 1983, Ost und Südgrenze des Flurstücks 1982 - Amtsstraße - Südgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück 1863, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über die Flurstücke 1860, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526)

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Kooperation Umbau Rodigallee, Los 3, Straßenbau 2. Bauabschnitt, Straßen- und Leitungsbauarbeiten

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Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 78

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Der Bericht „Ableitung der Einhaltung der neuen Kurzzeitgrenzwerte nach EU-Richtlinie 2024/2881 für PM10, PM2.5 und NO2 aus Jahresmittelwerten“ (Lohmeyer, 2026) untersucht, wie die neuen, ab 2030 geltenden Kurzzeitgrenzwerte für Feinstaub (PM10, PM2.5) und Stickstoffdioxid (NO2) aus den jeweiligen Jahresmittelwerten abgeleitet und bewertet werden können. Grundlage sind Messdaten aus Hamburg und dem norddeutschen Raum der Jahre 2019 bis 2024. Der Bericht liefert statistische Auswertungen und Regressionsgleichungen zur Abschätzung der Tagesgrenzwertüberschreitungen und empfiehlt Äquivalenzwerte für die Anwendung in Genehmigungs- und Luftreinhalteplanungen. Ziel ist die Unterstützung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2881 und die Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ab 2030.

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Ruhrstraße, Leverkusenstraße, Schützenstraße und Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215).

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Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt, Entlassung von Teilen aus dem Landschaftsschutz zum Zwecke des Wohnungsbaus

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Datensatz 20.02.2026

Ruheinseln Hamburg

Ruheinseln - Diese Flächen sind keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des §47d BImSchG. Da jedoch auch kleinere Flächen von der Bevölkerung genutzt werden um „Ruhe zu finden“, werden diese ergänzend gekennzeichnet. - Allgemein zugängliche Flächen - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 65 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen- und Schienenverkehr) - Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 50 dB(A) (betrachtet für Flugverkehr) - Mindestgröße 5 ha

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