a. Nachbewilligung einer Verpflichtungs-ermächtigung nach § 35 Abs. 2 LHO hier: Rahmenverträge mit Seqirus und GlaxoSmithKline (GSK) für pandemische Impfstoffe
b. Zusätzliche Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Kosten nach § 39 LHO bzw. Verpflichtungen für künftige Jahre nach § 40 LHO
c. Nachträgliche Genehmigung der Bürgerschaft von über- und außerplanmäßigen Kosten nach § 39 LHO bzw. Verpflichtungen für künftige Jahre nach § 40 LHO hier: Rahmenvertrag mit Seqirus für pandemische Impfstoffe