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177 Suchergebnisse für "*"

Mit der Drucksache 21/16007 ist die BWVI bzw. die HOCHBAHN damit beauftragt worden, eine Verlängerung der U4 auf den Grasbrook zu planen, um buchstäblich den „Sprung über die Elbe“ zu schaffen. Mit der Drucksache 21/16724 wurde ergänzt, dass dabei eine weitere Verlängerung nach Wilhelmsburg berücksichtigt werden soll. Eine neue Haltestelle ist dabei auf dem nördlichen Grasbrook im Kontext der oben skizzierten städtebaulichen Entwicklung vorzusehen. Erste Untersuchungen hierzu ergaben, dass eine Haltestellenlage über dem Hafenbecken des Moldauhafens den Großteil der städtebaulich zu entwickelnden Flächen sowie den nördlichen Teil der Veddel erschließen würde. Ziel der „Erweiterten Konzeptstudie“ ist nun, die Auswirkungen einer späteren Verlängerung über die Haltestelle Moldauhafen hinaus ins nördliche Wilhelmsburg zu analysieren. Dabei sollen auch Rückschlüsse auf die genaue Lage und Ausrichtung der Haltestelle Moldauhafen gezogen werden, sodass die denkbaren Weiterführungsoptionen in Richtung Wilhelmsburg tatsächlich machbar bleiben und die entsprechenden Flächen freigehalten werden. Zwei Korridore werden hierfür als sinnvoll erachtet: Ein Korridor verläuft im Bogen über den westlichen Teil des Kleinen Grasbrooks (UNIKAI, 50er Schuppen), wohingegen der andere Korridor über Dessauer Straße und Spreehafen geführt wird. Beide in dieser Untersuchung betrachteten Korridore enden der Konzeptstudie 2014 entsprechend im nördlichen Wilhelmsburg. Der bisher in der Veringstraße (Reiherstiegviertel) verortete „Anschlusspunkt“ ist im Zuge dieser Erweiterten Konzeptstudie zu verifizieren. Innerhalb der beiden Korridore wird jeweils eine Variante (von mehreren denkbaren Varianten) betrachtet. Die Überprüfung auf grundsätzliche Herstellbarkeit der beiden Varianten ist Gegenstand dieser Erweiterten Konzeptstudie.

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup 66; Lärmgutachten

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In Begleitung der Planung der Deutschen Bahn AG für einen Neubau der Sternbrücke in Hamburg-Altona hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine gutachterliche Untersuchung zu Tragwerksvarianten und ihren jeweiligen straßenräumlichen Auswirkungen im baulichen Endzustand an die Ingenieurbüros Schlaich, Bergermann und Partner GmbH bzw. Argus Stadt und Verkehr PartmbB vergeben. Im Folgenden werden die im Laufe des Untersuchungszeitraums September 2017 bis Dezember 2019 erstellten Gutachten und Studien einschließlich der dazugehörigen Nachträge bereitgestellt. Im März 2020 haben die betroffenen Behörden und Ämter Einvernehmen erzielt, dass die Deutsche Bahn AG eine zu diesem Zeitpunkt weiterentwickelte Planung der Schrägbogenvariante zur Planfeststellung einreicht. Die Einreichung erfolgte am 30.04.2020.

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In Begleitung der Planung der Deutschen Bahn AG für einen Neubau der Sternbrücke in Hamburg-Altona hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine gutachterliche Untersuchung zu Tragwerksvarianten und ihren jeweiligen straßenräumlichen Auswirkungen im baulichen Endzustand an die Ingenieurbüros Schlaich, Bergermann und Partner GmbH bzw. Argus Stadt und Verkehr PartmbB vergeben. Im Folgenden werden die im Laufe des Untersuchungszeitraums September 2017 bis Dezember 2019 erstellten Gutachten und Studien einschließlich der dazugehörigen Nachträge bereitgestellt. Im März 2020 haben die betroffenen Behörden und Ämter Einvernehmen erzielt, dass die Deutsche Bahn AG eine zu diesem Zeitpunkt weiterentwickelte Planung der Schrägbogenvariante zur Planfeststellung einreicht. Die Einreichung erfolgte am 30.04.2020.

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Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse gibt die gegenwärtige Kenntnis und Einschätzung der HCH hinsichtlich des Standortes zum Stand Februar 2020 wieder, bedarf jedoch gegebenenfalls Nachprüfungen und unterliegt daher Risiken.

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Das vorliegende Gutachten wurde von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) angefertigt. Es prüft die rechtliche Machbarkeit einer direkten Versorgung von Ladestationen für E-Busse durch von einem Windpark erzeugten Strom. Im Zusammenhang mit dem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt "mySMARTLife" wird der Bau einer Leitung zwischen den Windpark Curslack und dem Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein (VHH) in Betracht gezogen. Das Gutachten soll als Entscheidungsgrundlage dienen.

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In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.

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In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde eine Analyse verschiedener Micro-Hub-Typen vorgenommen und die Standortanforderungen an Micro-Hubs in Hamburg untersucht.

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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Wandsbek 82“ werden im Nachgang zur Schalltechnischen Untersuchung vom 26.09.2017 die reflexionsbedingten Pegelerhöhungen für das Bauvorhaben Ahrensburger Straße / Holstenhofweg unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsdaten (Bahnprognose 2030) prognostiziert.

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Im Vorhabengebiet für den Neubau (Wohnen mit einem untergeordnetem Anteil Gewerbe) an der Ahrensburger Straße Ecke Holstenhofweg wurde die Luftschadstoffbelastung fachgutachterlich betrachtet. Es wurde eine Prognose und Bewertung der aus dem Verkehr resultierenden Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxiden (NO2) und Feinstäuben (PM10 und PM2,5) für den Prognosehorizont 2022 erstellt und die Ergebnisse bewertet. Die Grenzwerte werden eingehalten.

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