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422 Suchergebnisse für "*"

Der Geodatensatz enthält Anlagen nach Anhang 1 der Europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Die Quoten zeigen die Relation der Anzahl der betreuten Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache zu allen betreuten Kindern in Kitas im Krippen- und Elementarbereich je Stadtteil und Bezirk.

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Gemäß § 47 Abs. 1 Satz1 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in der Aufnahmeeinrichtung/Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (Wohnverpflichtung).Die Wohnverpflichtung kann aus gesetzlichen Gründen vor Ablauf dieser Zeit (§§ 48, 49 AsylG) enden (Anerkennung als Asylberechtigter). Zu den Überresidenten zählen Geflüchtete, die trotz Ende der Wohnverpflichtung in Erstaufnahme verbleiben müssen, da kein anderer Wohnraum in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung frei ist. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Maßnahme des (Hamburger) Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Deren statistische Erfassung und Darstellung erfolgt nach Monaten.

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Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Datensatz 16.01.2023

Artenkataster Tiere Hamburg

Dieser Datensatz wird nur noch historisiert. Dieser Datensatz wird nicht mehr zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie von nun an die Daten aus dem Datensatz "Verbreitung der Tiere Hamburgs". Das Artenkataster enthält alle Fundortdaten zu Tierarten aus beauftragten Kartierungen und von ehrenamtlich Tätigen, die der Behörde für Umwelt und Energie, Abt. Naturschutz, vorliegen. Die veröffentlichten Daten beinhalten Beobachtungen von Tierarten seit 1900 bezogen auf ein 1x1 km Raster. Der Downloaddienst stellt das Raster im Shape-Format in ETRS89/UTM- Abbildung bereit. Auskunft zu Vögeln erteilt Frau B. Krebs (s. Ansprechpartner).

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Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.

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Dieser Datensatz enthält die Kilometrierung der Autobahnen auf dem Gebiet der FHH in 500m-Abschnitten sowie an allen Knotenpunkten der Hamburger Straßeninformationsbank. Er hat das Autobahnverzeichnis der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2016 als Grundlage. Betriebskilometer dienen traditionell zur Orientierung entlang der Autobahnen, sind aber nicht immer eindeutig, da z.B. auf einer Autobahn mehrmals dieselbe Kilometrierung auftreten kann.

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Datensatz 15.12.2023

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Das Basis-Gewässernetz für Hamburg wird hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Datensatz 26.01.2024

Baugenehmigungen pro Bezirk

Die seit 2011 erteilten Baugenehmigungen (pro Bezirk) im Überblick Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Baustellenkoordinierung in Hamburg Der Erhalt der Infrastruktur ist von elementarer Bedeutung für die Entwicklung Hamburgs. Daher gehören Baustellen im Straßenraum zum normalen Bild - zum Leidwesen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Vielfach sind es jedoch nicht Arbeiten an der Straße selbst, die zu Behinderungen führen, sondern die vielen Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenkörper oder die Bauvorhaben Privater. Ca. 25.000 Arbeitsstellen pro Jahr im Hamburger Straßennetz, davon über 3.700 in den wichtigen Hauptverkehrsstraßen, erfordern daher eine sorgfältige Koordinierung, um Behinderungen für den Verkehrsfluss auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das ist die Aufgabe der Abteilung Verkehrsoptimierung in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Hier werden die eingehenden Informationen aller Straßenbaudienststellen, Leitungsunternehmen und privaten Bauherren gesammelt und ausgewertet. Die Informationen für die wichtigsten Baustellen werden mit einer 7-Tage-Vorschau im Internet unter www.hamburg.de/baustellen veröffentlicht. Bei der Baustellenkoordinierung ist es das Ziel, zeitgleiche Baustellen z. B. auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, so dass dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen. Allerdings kann eine noch so gute Koordinierung natürlich keine Staus absolut verhindern. Das Hamburger Straßennetz ist teilweise hoch ausgelastet und in der morgendlichen, wie abendlichen Rushhour auch streckenweise überlastet. Daher empfehlen wir jedem Verkehrsteilnehmer vor Fahrtantritt sich über die aktuelle Verkehrslage zu informieren und erst dann ein geeignetes Verkehrsmittel samt Fahrtroute zu wählen. Bei Fragen zu Baustellen in Hamburg wenden Sie sich an die Baustellenhotline unter 040 428 28 2020 oder per Post an Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Alter Steinweg 4 20459 Hamburg

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Datensatz 26.01.2024

Bedarfsumleitungen Hamburg

Dieser Datensatz beschreibt die in der HH-SIB abgelegten spezielle Umleitungen für Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen, die durch das Verkehrszeichen Nr. 460 bzw. Nr. 455 der Straßenverkehrsordnung angezeigt werden. Die Daten basieren auf den Veröffentlichungen der Polizei.

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Über die Leistung der Eingliederungshilfe "Ambulante Sozialpsychiatrie" gibt es in Hamburg ein dichtes Netzwerk von Begegnungsstätten. Die Begegnungsstätten sind einerseits für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe, für beratungs- und hilfesuchende psychisch kranke Menschen und die Nachbarschaft geöffnet. In den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote (offene Gruppen, Beratungsangebote) vorgehalten.

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Der Datensatz enthält die Lage der Behindertenstellplätze im Hamburger Stadtgebiet. Es werden ausschließlich öffentliche Stellplätze ohne personenbezogene Daten ausgewiesen. In der Regel sind die Plätze in der Örtlichkeit markiert und auch beschildert. Die Daten werden anhand von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen aktualisiert, sofern diese dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung vorliegen. Die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann deshalb nicht garantiert werden.

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Beratung zur Kindertagesbetreuung Das für Ihren Bezirk zuständige Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) berät in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und berechnet die ggf. von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung. Kindertagespflege Eine flexible Alternative zur Kita ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflegebörsen helfen bei der Suche nach geeigneten Personen.

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Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit. Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben die Beratungsstellen Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.

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Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die Beratungen sollen bei der Bewältigung und dem Abbau von finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Problemlagen helfen. Damit wird eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung vorbereitet. Zu den Angeboten des § 16 a SGB II gehören auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen und die Suchtberatung. Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren. Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei. Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.

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Die Betreuungsquoten zeigen die nachfragegerechte Entwicklung des Leistungsangebots der Kindertagesbetreuung je Stadtteil und Bezirk auf, differenziert nach Krippenbereich (0 - 3 Jahre) und Elementarbereich (3 Jahre - Schuleintritt). Sie ergeben sich aus der Relation der Anzahl der betreuten Kinder in Kitas und Kindertagespflege sowie im Elementarbereich der Vorschulklassen und der entsprechenden Anzahl der Kinder in der altersgleichen Bevölkerung.

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Prognostizierte jährliche Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen Hamburgs nach vier Altersgruppen und Geschlecht bis zum Jahr 2035. Stichtag ist jeweils der 31.12. Der Basiszeitpunkt dieser Bevölkerungsvorausberechnung ist der 31.12.2018. Auf der räumlichen Ebene der Bezirke und des Landes erfolgt keine Differenzierung nach Geschlecht. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung der zugrunde liegenden Ausgangsdaten werden die vier kleinsten Stadtteile Hamburgs nur in Kombination mit einem größeren angrenzenden Stadtteil ausgewiesen. Alle Daten unterliegen der Fünferrundung, d.h. sie sind durch die Zahl Fünf teilbar. Rundungsdifferenzen: Durch die Rundung kann sich die Summe der Ergebnisse der jeweiligen Stadtteile vom Bezirks- bzw. Landesergebnis unterscheiden.

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