Die Richtlienien gelten für die Bewachung von Verwaltungs- und Betriebsgebäuden sowie von Betriebs- und Lagerplätzen der FHH und der von ihr getragenen Anstalten und Vereinigungen.
Bei diesem Dokument handelt es sich um die Brandschutzordnung für das Amt für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres und Sport im Gebäude Johanniswall 4.