Dokument
06.01.2022
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Jahr 2018 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Formate:
pdf
- Transport & Verkehr
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