Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes und des
Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zur angemessenen Versorgung ihrer Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum erhebliche Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Förderung des Wohnungsneubaus eingesetzt. An die Bewilligung dieser Mittel sind in den unterschiedlichen Förderwegen zur Erreichung der mit der Neubauförderung verbundenen Zielsetzung verschiedene Bindungen des Bauherrn und Verfügungsberechtigten der Wohnungen bei der Belegung und Mietpreisgestaltung gekoppelt.
Dienstanweisung für die Auswahl und Fortbildung der Bediensteten der Revisionsgruppe Justizvollzug sowie insbesondere für die Ausbildung und Pflege der Diensthunde.
Diese Fachanweisung dient der zielgenauen Vermittlung von Wohnungssuchenden an Wohnungsunternehmen, die vordringlich Wohnungssuchende in ihrem Wohnungsbestand mit Wohnraum zu versorgen haben.
Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) regelt als verbindliche Verwaltungsvorschrift die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die HmbVgRL besteht aus dem Richtlinientext, einer Übersicht über die Vergabestellen (Anlage I), den Vergabevordrucken (Anlagen II) und einigen Arbeitshilfen (Anlagen III). Zuständig ist das Referat für vergaberechtliche Grundsatzfragen, Beratung und Informationsmanagement der Finanzbehörde (FB 421).
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 3/2024 – Änderung der Allgemeinen Verfügung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Jahr 2018 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Die Aktenordnung des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung gewährleistet das ordnungsgemäße Management von Aufzeichnungen als Voraussetzung für ein transparentes und effizientes Verwaltungshandeln
Dienstanweisung des Bezirksamtes HH-Nord über die Aktenführung, Ablieferung, Vernichtung und Fristen für die Aufbewahrung des Schriftgutes aus dem Aufgabenbereich der Kinder-und Jugendhilfe der Bezirksämter