Für "nicht beratene Fälle" werden die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach
§ 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 bis zum 31. Juli 2024 verlängert, da die zwingend zu verwendenden Vordrucke noch nicht Verfügung stehen.
Das BMF-Schreiben umfasst die Neuregelungen um das Arbeitszimmer sowie die Tagespauschale mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum (Steuererklärung) 2023.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 13/2023 – Elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2021 (zu Anwendungsregelungen siehe Kapitel VI dieses BMF-Schreibens). Es enthält die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Das BMF-Schreiben enthält zudem nun auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen (mit einem Beispiel - zur Wertermittlung für Funktionsverlagerungen als Anlage). Das Schreiben verweist zu verschiedenen Themen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022, die dem BMF-Schreiben in Absprache mit der OECD als Anlage beigefügt wurden.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 10/2023 – Elektronische Aktenführung bei den Gerichten in der Freien und Hansestadt Hamburg