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Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.05.2017

Beschreibung

Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes; Art. 1: Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2015; Art. 2: Schlussbestimmungen; Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung; Mindestlohn bei Einsatz von Nachunternehmen, vorrangige Beschaffung fair gehandelter Produkte

Schlagwörter

Drucksache, Fairer Handel, Gesetzentwurf, Mindestlohn, Wirtschaft, Öffentliche Verwaltung, Öffentlicher Auftrag